
Sie greifen in manchen Fällen völlig zu Unrecht in die eigene Tasche. Denn leider ist es keine Seltenheit, dass Kassen für einen Arztbesuch Leistungen verweigern, auf die Versicherte eigentlich einen Anspruch haben. Hier lohnt es sich, hartnäckig zu sein und schriftlichen Widerspruch einzulegen – ein Anruf genügt nicht. Wir verraten Ihnen, wie Sie sonst noch beim Arztbesuch sparen können.
Hausarzt ohne Praxisgebühr
Das Prinzip ist einfach: Wer krank ist, der soll zuerst zu seinem Hausarzt gehen und sich von diesem, falls erforderlich, zu einem Facharzt überweisen lassen. Ausnahme: Augen- und Frauenärzte. Entscheidet sich ein Patient für das sogenannte Hausarztmodell, kann er bei seiner Krankenkasse erfahren, welche Ärzte in seiner Umgebung an dem Modell teilnehmen. Der Patient sucht sich seinen Hausarzt und unterschreibt zumeist die Teilnahmeerklärung direkt beim Arztbesuch in der Praxis.
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15 Dinge, auf die Sie beim Arztbesuch Anspruch haben:
1. Gesundheitsseminare, z. B. Rückenkurse
2. Hautkrebs-Screening, (alle 2 Jahre, ab 35 Jahre)
3. Darmkrebs-Vorsorge (ab 50)
4. Brustkrebs-Screening (zwischen 50 und 70)
5. Check-up 35 (Blutwerte, Herz-Kreislauf-Untersuchungen)
6. Grauer Star: Ersatz durch Kunstlinse
7. Haushaltshilfe bei Erkrankung
8. Einsetzen künstlicher Knie-/ Hüftgelenke
9. Hörgerät
10. Akupunktur (Rücken- und Knieschmerzen)
11. Reha-Maßnahmen nach OP
12. Häusliche Krankenpflege
13. Perücken für Frauen nach einer Chemotherapie
14. Blindenführhund
15. Zahlung von Krankengeld nach Ablauf einer Lohnfortzahlung
An diesen Hausarzt bindet er sich für mindestens ein Jahr. Ein Wechsel ist nur aus einem wichtigen Grund möglich. Für die Teilnahme am Hausarztmodell kann die Krankenkasse ihren Versicherten einen Bonus gewähren – meist besteht dieser in der Befreiung von der Praxisgebühr für den Arztbesuch. Da die verschiedenen Krankenkassen aber unterschiedliche Verträge mit den Ärzten aushandeln, sollten Sie sich bei Ihrer Kasse über die einzelnen Bedingungen und Vorteile informieren.
Sanfte Behandlung ohne Kosten
Wussten Sie schon, dass viele Krankenkassen inzwischen auch die Kosten für eine Homöopathie-Behandlung übernehmen? Allerdings müssen die Versicherten speziell qualifizierte Ärzte aufsuchen. Welche Mediziner das sind, können Sie bei Ihrer Kasse erfahren. Bei dem ausgewählten Arzt unterschreiben die Betroffenen zuerst eine Teilnahmeerklärung. Anschließend werden Sie bei Arztbesuch dann genau zu ihrer Krankengeschichte befragt (Erstanamnese). Alle Folgegespräche und die verschiedenen Beratungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Homöopathische Arzneimittel müssen die Patienten allerdings immer noch aus der eigenen Tasche bezahlen.
Stempeln beim Zahnarzt lohnt sich
Wer seine Zähne pflegt, jährlich mindestens einmal zum Zahnarzt geht und sich dies durch einen Stempel in seinem Bonusheft bestätigen lässt, kann sich freuen: Er bekommt nämlich bei notwendigem Zahnersatz über den Festzuschuss hinaus Geld von der Kasse. Für fünf Stempel in Folge gibt es 20 Prozent Bonus, hat der Patient alle Stempel für zehn Jahre in Folge sind es 30 Prozent.
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