
Doppelte Haushaltsführung:
Die Zweitwohnung am Arbeitsort ist jetzt auch dann steuerlich absetzbar, wenn Sie Ihre Hauptwohnung aus privaten Gründen vom Arbeitsort wegverlegen.
Entfernungspauschale:
Hier gilt wieder die alte Rechtslage. Die Entfernungspauschale beträgt 30 Cent je Entfernungskilometer. Tipp: Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit sind zusätzlich als Werbungskosten absetzbar.
Höhere Reisekostenpauschale:
Behinderte Menschen, die mit dem eigenen Auto zur Arbeit fahren, können die höhere Reisekostenpauschale ansetzen. Bedingung: Sie haben einen Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent. Oder: mindestens 50 Prozent plus Merkzeichen „G“ oder „aG“ im Behindertenausweis.
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Reinigungskosten:
Für typische Berufskleidung sind Reinigungskosten auch dann abzugsfähig, wenn Sie diese zu Hause waschen. Das gilt etwa für Bäcker oder Polizisten.
Umzugskosten:
Die sind häufiger steuerlich absetzbar, als viele denken. Zum Beispiel, wenn sich durch den Umzug die tägliche Fahrzeit zur Arbeit (Hinund Rückfahrt) um mindestens eine Stunde verkürzt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Die Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wurde 2009 verbessert. Ihre Steuer ermäßigt sich zum Beispiel um 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 4000 Euro), wenn eine Firma Ihre Woh - nung und/oder Fenster reinigt. Voraussetzung: eine Rechnung und die Zahlung auf ein Konto. Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht.
Vorsorgeaufwand:
Ab der Steuererklärung 2009 müssen Sie die neue Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen. Hier tragen Sie Ihre Versicherungsbeiträge ein und auf der Rückseite machen Sie Angaben, wenn Sie eine Riester-Rente abgeschlossen haben. Ehepartner mit Zusammenveranlagung geben gemeinsam ihre Beiträge an.
Renten:
Altersbezüge sind unterschiedlich hoch steuerpf lichtig. Deshalb ist die Anlage R in drei unterschiedliche Gruppen von Renten unterteilt. Es ist wichtig, jede Rente gesondert einzutragen.
Steuerfreie Renten:
In voller Höhe steuerfrei sind Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten sowie Wiedergutmachungsrenten wie die SED-Opferrente. Diese Renten brauchen Sie in der Steuererklärung nicht anzugeben.
Extra-Tipp Gesundheitsförderung:
Ob Migräne oder Rückenprobleme: Für anerkannte Gesundheitskurse können Sie jetzt jährlich bis zu 500 Euro steuerfrei von Ihrem Chef kassieren. Der Zuschuss muss zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden.
Gut zu wissen:
Steuererklärung: Häufige Fehler & Tipps
Unzureichende Kostenbelege
Quittungen aufheben und steuerrelevante Kosten am besten per EC-Karte zahlen oder überweisen. Was auf dem Kontoauszug steht, wird vom Amt eher anerkannt.
Gesundheitsausgaben auf mehrere Jahre verteilen.
Besser: in einem Jahr viel investieren (Brille, Zahnspange). Überschreiten Sie Ihre "Belastungsgrenze" (Höhe beim Finanzamt erfragen).
Freibeträge nicht auf der Steuerkarte eintragen.
Wer's tut, hat sofort mehr Geld und weniger Abzüge. Übrigens: Es gilt wieder die alte Pendlerpauschale.
Alle Renten in der Steuererklärung eintragen
Müssen Sie nicht. Denn unberücksichtigt - das heißt steuerfrei - bleiben Renten aus der gesetzlichen Unfall- und aus einer privaten Pflegeversicherung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Belege für Garten- und Putzhilfen, Handwerkerarbeiten (außer Materialkosten) und Pflegehilfen werden nur bei bargeldloser Bezahlung anerkannt.
Umzugskosten
Ist Ihr Gesamtarbeitsweg mindestens eine Stunde kürzer geworden? Dann gilt der Umzug als beruflich veranlasst. Das Finanzamt beteiligt sich mit 1121 Euro (Verheiratete) an den Kosten.
Veröffentlicht in auf einen Blick






