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Tipps & Tricks bei der Steuererklörung


So einfach wird die neue Steuererklärung


Steuererklärung 2011
Foto: Jose Luis Pelaez Inc/Blend Images/Corbis
Die neue Steuererklärung soll einfach werden

Etwas mehr Netto vom Brutto und weniger Papierkram. Viele der neuen Regeln sollen ab 2011 bei der Steuererklärung gelten, einige wahrscheinlich erst für die Steuererklärung ab 2012.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt bei der Steuererklärung voraussichtlich ab 2011 von derzeit 920 auf 1.000 Euro. Das bedeutet: Normale Steuerzahler müssen nicht nur weniger Quittungen für die Werbungskosten einreichen (z. B. Arbeitskleidung oder Bewerbungskosten), sondern sie werden auch bei der Steuererklärung ein wenig entlastet.

Ab 2011 gilt: Wer möchte, kann seine Steuererklärung alle zwei Jahre abgeben.

Für Eheleute gibt es bei der Steuererklärun derzeit sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten. in Zukunft soll es nur noch vier geben.

Künftig soll bei der Steuererklärung auf die Unterscheidung verzichtet werden, ob Ausgaben für Kinderbetreuung berufliche oder private Gründe hatten. Außerdem wird fortan auf die Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern verzichtet (betrifft Kindergeld und -freibetrag). Das vereinfacht die "Anlage K" (für Kinder) in der Steuererklärung.

Bisher mussten Banken in einem Todesfall den Fiskus informieren, wenn der verstorbene Kunde ein Guthaben von mehr als 5.000 Euro hinterließ. Dieser Betrag wird jetzt auf 10.000 Euro verdoppelt.

2011 gilt die Lohnsteuerkarte von 2010 übrigens weiter, im Lauf des Jahres stellen die Finanzämter ihre Arbeitsweise von Papier auf Digital um. 2012 hat das Pappkärtchen für die Steuererklärung dann endgültig ausgedient. Für das Jahr 2011 gelten die alten Freibeträge für die Steuererklärung aus dem Jahr 2010 weiter. Nur wenn sich im Laufe des Jahres etwas ändert (z.B. Steuerklasse), wird das dem zuständigen Finanzamt direkt mitgeteilt.

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Tipps & Tricks für Ihre Steuererklärung

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Eigentlich schade, dass der Brutto-Arbeitslohn nicht netto auf dem Konto landet! Doch mit einigen legalen Tricks können Sie sich viel Geld vom Finanzamt zurückholen:

Im Durchschnitt sind es 600 Euro! Neu: Sie entscheiden selbst, ob Sie nur noch alle zwei Jahre Ihre Steuererklärung abgeben.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Anlage Vorsorgeaufwand: Hierher gehören einige Angaben, die zuvor im Mantelbogen eingetragen wurden, z.B. Ausgaben für die Altersvorsorge wie Beiträge zur Rentenversicherung und Riester-Beiträge oder auch die Prämien für Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungen. Die alte Anlage AV, die bisher beispielsweise für Riester-Sparer wichtig war, gibt es nicht mehr.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Handwerker sind teuer. Aber 20 Prozent der berechneten Arbeitsleistung können Sie abziehen – bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Dazu zählen im Falle eines Umzugs übrigens sowohl die Arbeiten in der alten als auch in der neuen Wohnung. Bitte nur die Kosten für den Arbeitsaufwand ansetzen, Geld für Material bekommen Sie nicht zurück.

Wichtig: Sie müssen eine Rechnung vorlegen, und die Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt worden sein.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Dienstleistungen: Nicht nur Eigenheim-Bewohner können diese Kosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch Mieter. Haben Sie etwa per Nebenkosten-Abrechnung Ihrem Vermieter haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt, z.B. Schneeräumdienst, Gärtner oder Putzfrau für das Treppenhaus, werden Ihnen diese Aufwendungen bis insgesamt 4.000 Euro steuerlich anerkannt. Als Nachweis gilt die Nebenkostenabrechnung.

Wichtig: Bekommen Sie Ihre Nebenkosten-Abrechnung erst im Laufe dieses Jahres, können Sie sie mit der nächsten Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Kosten für Grabpflege gehören übrigens laut einem Urteil des Niedersächsische Finanzgerichts nicht zu haushaltsnahen Dienstleistungen (AZ.: 4 K 12315/06).

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Spenden: Haben Sie Geld an eine gemeinnützige Organisation, z.B. ein Tierheim, gespendet? Dann können Sie die Summe als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen. Auf Nummer sicher gehen sie, wenn Sie die Spendenquittung, einen abgestempelten Überweisungsbeleg oder den Kontoauszug beilegen.

Manche Finanzämter erkennen sogar Spenden bis zu 200 Euro ohne Nachweis an.

Fragen Sie Ihren zuständigen Mitarbeiter.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Kurzarbeit: Sie haben neben Ihrem Gehalt auch Kurzarbeitergeld bekommen? Das müssen Sie in der Anlage "N" erklären. Dieser Lohn wird normalerweise nicht besteuert. Verdient Ihr Partner sehr gut, lohnt es sich eventuell, getrennte Steuererklärungen abzugeben.

Bei einer gemeinsamen Veranlagung können Sie unter Umständen mit einem höheren Steuersatz belegt werden. Am besten vorher bei einem Lohnsteuerhilfeverein erkundigen, was für Sie günstiger ist.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Fahrtkosten: Für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsort können Sie jetzt wieder 30 Cent pro Kilometer und einfacher Wegstrecke abrechnen. Bei einer Fünf-Tage-Woche erkennt das Finanzamt 230 Arbeitstage an. Haben Sie z.B. 15 Kilometer bis zum Job, können Sie 1.035 Euro Fahrtkosten geltend machen. Das bringt Ihnen je nach Steuersatz zwischen ca. 160 und 490 Euro zurück.

Top-Tipp: Haben Sie Botenfahrten für Ihren Arbeitgeber erledigt, z.B. Briefe zur Post mitgenommen? Auch diese "Extra-Touren" können Sie bei Ihrer Steuererklärung ansetzen.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Zwei Wohnungen: Die Kosten für eine beruflich bedingte Zweitwohnung können Sie immer steuerlich geltend machen. Ein neues Gesetz lässt den Steuerabzug zu, wenn die sogenannte doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist - insbesondere, wenn die Zweitwohnung genutzt wird, um von dort den Arbeitsplatz zu erreichen.

Voraussetzung bleibt aber, dass die weiter vom Arbeitsort entfernte Hauptwohnung den Lebensmittelpunkt bildet.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Kindergeld: Im vergangenen Jahr ist das Kindergeld gestiegen. Jetzt gelten folgende Sätze: 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind.

Der Kinderfreibetrag stieg zudem auf 4368 Euro. Der Betrag, den volljährige Kinder verdienen dürfen, ohne dass die Eltern den Kindergeld-Anspruch verlieren, liegt derzeit bei 8004 Euro.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Rentner: Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre zu versteuernden Einkünfte über 8.004 Euro liegen, bei Ehepaaren über 16.008 Euro. Bei allen, die 2010 in Rente gingen, werden 70 Prozent der Einkünfte versteuert.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung

Hilfe: Sie lassen sich bei der Steuererklärung von einer offiziellen Stelle helfen? Dann bekommen Sie eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2011.

Einen Steuerberater in Ihrer Nähe finden Sie beim Deutschen Steuerberaterverband. Internet: www.dstv.de (unter dem Link "Service/StB-Suchservice"). Lohnsteuerhilfevereine, bei denen Sie für geringes Entgelt Mitglied werden können, um den Dienst in Anspruch zu nehmen, finden Sie unter www.steuerverbund.de.


Veröffentlicht in WUNDERWEIB

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