
Anzahlungen, die für größere Anschaffungen (Möbel, Autos und ähnliches) geleistet werden, sind bei einer Firmenpleite verloren. Grund: Das Geld wandert in die Konkursmasse. Daraus werden zunächst ausstehende Löhne, Krankenkassenbeiträge und vieles mehr bezahlt.
Stiftung Warentest rät daher, möglichst gar keine Anzahlung zu leisten. Einen gesetzlichen Anspruch auf Vorkasse gibt es nämlich nicht. Das ist immer reine Verhandlungssache. Wenn es gar nicht anders geht, sollten es aber nicht mehr als fünf bis zehn Prozent sein. Hat man im Kleingedruckten überhöhte Anzahlungssätze übersehen und akzeptiert, muss man sie nicht leisten! Gerichte haben dazu entschieden: Eine Anzahlung von 20 Prozent oder mehr ist generell zu hoch.
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Vorsicht ist auch geboten, wenn die Firma im Gegenzug für eine hohe Anzahlung einen erheblichen Preisnachlass bietet. Auf so einen Handel sollte man sich besser nicht einlassen. Denn großzügig eingeräumte Rabatte sind leider oft ein untrügliches Signal für eine bevorstehende Pleite ...
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