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Wenn die Eltern unsere Hilfe brauchen


Viele Kinder wollen sich gern kümmern, haben aber Fragen: Wie schaffe ich das bloß? Und welche Unterstützung gibt es?
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Foto: Yuri Arcurs, fotolia

Bei den eigenen Kindern alt zu werden - das wünschen sich viele Senioren. Und tatsächlich wird das in Deutschland oft wahr: Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Ein Teil mithilfe ambulanter Dienste. Wer als Tochter oder Sohn vor der Entscheidung steht, die Eltern zu sich zu holen, hat etliche Fragen. Das Gute: Es gibt viele Hilfsangebote.

Wo gibt's eine erste Beratung?

Jeder Pflegefall ist anders. Aber immer geht es darum: Wie organisieren wir die Pflege in unserem Fall am besten? Tipps gibt es bei regionalen Beratungsstellen für ältere Menschen und Angehörige oder bei den in vielen Orten neu eingerichteten Pflegestützpunkten. In der Kommune nach den Adressen fragen. Infos zur Finanzierung erhalten Angehörige von der Pflegekasse.

Beruf und Pflege vereinbaren - geht das überhaupt?

Dafür sollten Sie wissen: Wird ein Elternteil plötzlich pflegebedürftig, kann man sich im Job bis zu zehn Tage unbezahlt freistellen lassen, um Hilfe, z. B. einen Pflegedienst, zu organisieren. Das gilt, wenn der Betrieb mindestens 15 Beschäftigte hat. Variante zwei: Wer selbst pflegen will, kann sich die Pflegezeit nehmen - und sich bis zu sechs Monate freistellen lassen. Ebenfalls unbezahlt, aber man bleibt sozialversichert. In dieser Zeit besteht übrigens Kündigungsschutz.

Welche Hilfe gibt es für alle, die Vollzeit arbeiten?

Nicht jeder kann oder will 24 Stunden täglich für Pflege und Betreuung da sein. Holen Sie sich ohne Scheu fremde Hilfe. Die bieten ambulante Pflegedienste. Man kann sie zum Beispiel nur mittags kommen lassen oder bei Bedarf mehrmals täglich. Dafür zahlen die Pflegekassen extra Geld, sogenannte "Pflegesachleistungen" (nicht zu verwechseln mit dem "Pflegegeld": Das ist für pflegende Angehörige gedacht). Es kann entlasten, wenn man Einkaufs- oder Putzhilfen organisiert. Und: Ein Essen-auf-Rädern-Dienst kann warme Mahlzeiten bringen.

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Foto: Karen Roach, fotolia

Wie viel Pflegegeld gibt es, und wo beantragt man es?

Zuerst kommt der Medizinische Dienst der Krankenkasse zu den Eltern, prüft, wie weit sie pflegebedürftig sind, und stellt die Pflegestufe fest. Deren Spektrum reicht von Stufe I - leicht bedürftig - bis Stufe III - schwerst pflegebedürftig. Und so hoch sind die Beträge: Bei Stufe I: 215 Euro, Stufe II: 420 Euro, Stufe III: 675 Euro pro Monat. Grundsätzlich geht Pflegegeld auf das Konto des Pflegebedürftigen. Es ist gedacht, um Hilfe zu finanzieren. Er kann damit also auch Angehörige unterstützen. Ausgezahlt wird das Geld von der Pflegeversicherung. Gut zu wissen: Beim Pflegegeld gibt es keine Abzüge. Man muss es nicht versteuern, keine Sozialbeiträge zahlen. Das gilt für den Pflegebedürftigen und - wenn er das Geld weitergibt - auch für seine Angehörigen.

Gibt es Geld für Extra-Ausgaben?

Wer für die Pflege zu Hause große Anschaffungen machen muss, z. B. für Spezialbett, Gehwagen, Rollstuhl, kann die Ausgaben als "Pflegehilfsmittel" anrechnen lassen. Dafür stellt man einen Antrag bei der Pflegekasse, sie übernimmt dann zumindest einen Teil der Kosten. Wichtig: Nur nach vorheriger ärztlicher Verordnung!

Bekommen Pflegende eigentlich auch Urlaub?

Wer Tag und Nacht pfl egt, braucht auch mal eine längere Erholungsphase. Gut zu wissen: Wenn man in den Urlaub fahren möchte, zahlt die Pflegekasse für diese Zeit den Ersatz. Auch dann, wenn man als Pflegender krank wird und rasch Hilfe braucht. Dafür bei der Pflegekasse einen Antrag auf "Verhinderungspflege" stellen. Anspruch auf Ersatz besteht für maximal vier Wochen pro Jahr.


Veröffentlicht in tina

Kommentare: Schreiben Sie uns Ihre Meinung!

Criedwen
18.10.2009
17:16
Die Zahl der pflegenden Angehörigen nimmt stetig zu, damit jedoch auch die Überforderungen. Oft kommt in der Pflege zu Angehörigen /Verwandten auch jahre wenn sogar jahrzehnte schwelende Konflikt zu Tage.
Die Anerkennung der heutigen Gesellschaft von pflegenden Angehörigen ist fast null.
Zudem kommt dass der pflegebedürftige oft auch eine hohe Anspruchshaltung an ihre eigenen Angehörigen haben.
emma-45
11.10.2009
16:11
Also da ich selber auds dem Gesundheitswesen komme, weiß ich wo der hase läuft..muss aber dazu sagen das wenn man selber seine Verwandeten Pflegt nicht das bekommt was einem zu steht,ich persönlich möchte auch nicht das sich meine KInder später um mich kümmern müssen und somit ihr Leben nach meinen Bedürfnissen richten sollen..wäre für mich nicht in Ordnung
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