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So vermeiden Sie Stress mit den Nachbarn


Draußen sitzen, lachen, feiern -schönes Wetter heißt: Nichts wie raus, auch zu Haus! Aber Brutzelgeruch, Zigarettenrauch und Musik außerhalb der vier Wände bieten oft Anstoß zum Stress mit den Nachbarn.
Nachbarn
Foto: Corbis
Jeder wünscht sich wohl ein friedliches Miteinander mit den Nachbarn.

Prinzipiell gilt: Jeder kann seinen Balkon so nutzen, wie er will. Das gilt auch für Terrasse und Garten. Eine Freiluft-Party dürfen Sie nicht nur als Eigentümer ausrichten: Das Barbecue auf dem Balkon ist erlaubt, solange es nicht ausdrücklich im Mietvertrag verboten ist. In diesem Fall müssen Sie sich als Mieter daran halten, sonst riskieren Sie eine Abmahnung (LG Essen; Az: 10 S 438/01). Allerdings: Der Vermieter darf Ihnen ein solches Verbot nicht erst später präsentieren, etwa als Anhang zum langjährigen Mietvertrag.

Natürlich darf draußen auch geredet, gelacht und geraucht werden, und ebenso selbstverständlich dürfen Sie Gäste dazu bitten. Bis 22 Uhr ist alles möglich, solange es sich in angemessener Lautstärke abspielt. Kritisch wird es erst danach. Dann ist Schluss mit lustig; die Nachtruhe beginnt und der Gastgeber muss seine Gäste bitten, nicht länger draußen zu tanzen.

Danach muss Nachtruhe herrschen, die Party notfalls nach drinnen in die Wohnung verlegt und Fenster und Türen geschlossen werden. Dabei gilt dasselbe wie für Stereoanlage, Radio und Fernsehen: Außerhalb der Wohnung dürfen Geräusche nur sehr eingeschränkt zu hören sein.

Ein Freibrief für Dauergriller ist das jedoch nicht.

Andererseits ist die Rechtssprechung zur Frage, wie oft gegrillt werden darf, kaum überschaubar. Das Landgericht Aachen fand: Zweimal im Monat darf im am weitesten von den Nachbarn entfernten Teil des Gartens gegrillt werden (Az: 6 S 2/02). Weniger großzügig zeigte sich das Landgericht Stuttgart: Nur dreimal im Jahr oder sechs Stunden im Jahr hielten die Richter ein Barbecue auf der Terrasse für angebracht (Az.: 10 T 359/96).

Nach Auffassung des OLG Oldenburg darf der Grill dagegen viermal im Jahr bis 24 Uhr angefeuert werden (Az.: 13 U 53/02). Das Amtsgericht Bonn erlaubt Mietern in Mehrfamilienhäusern einmal Grillen im Monat, wenn sie 48 Stunden vorher ihre Nachbarn informiert haben (Az. 6 C 545/96).

Nachbarn
Foto: Corbis
Grill-Geruch von nebenan kann so manchen Nachbarn auf die Palme bringen.

Entgegen vielfacher Meinung ist nicht nur ein Elektrogrill erlaubt, solange der Rauch vom Holzkohlegrill nicht in Wohnung nebenan zieht und den Nachbarn stört. Denn konzentrierter Qualm in Wohn- und Schlafräumen des Nachbarn gilt nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht nur als Belästigung, sondern gar als Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz: Wer seine Nachbarn einräuchert, müsse mit einer Geldbuße rechnen, urteilten die Richter (AZ: 5 Ss (Owi) 149/95 - (OWi) 79/95). Zigarettenrauch bietet übrigens keinen Anspruch auf Unterlassung: Rauchen ist auf dem Balkon ebenso möglich wie in der Wohnung.

Sie dürfen nach Belieben Möbel, Sonnenschirme, Rankgitter und Sichtschutz aufstellen, Wäsche trocknen und Blumenkästen anbringen, auch außen, solange sie fachgerecht und solide befestigt sind. Alles erlaubt, solange es sich in angemessener Lautstärke abspielt. Und auch gegen Nacktbaden ist nichts einzuwenden – es sei denn, es ist laut Mietvertrag untersagt.

Grund zum Ärgernis kann aber einmal sein, dass die Balkonpflanzen wuchern, für zu viel Schatten und Dreck von oben sorgen und dem Nachbarn von unten die Sicht nach draußen versperrt. Dann ist der Blumenfreund verpflichtet, seine Pflanzen so zu trimmen, dass diese den Mitbewohner in seiner Freiheit nicht eingrenzen und er volle Sicht nach draußen hat. Er muss seinerseits aber dulden, wenn hin und wieder von oben ein Blatt auf den Balkon fällt.

In jedem Fall sollte aber für beide Parteien gelten: Nehmen Sie Rücksicht! Wer in der Nachbarschaft nicht als Querulant gelten will, sollte nicht mit Gewalt auf seinem Recht bestehen. Und wieso nicht einfach mal den Nachbarn zum Grillfest einladen – oder sich einladen lassen? Mit einem friedlichen Miteinander sind Sie bestimmt auf der sicheren Seite!


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