Brüssel: EU will diese Tattoo-Farben verbieten
Die EU-Kommission schlägt ein Verbot für zwei Tätowierfarben vor. Die EU-Staaten beraten darüber im Februar.
Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.
Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.
Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Viele Tattoos leben von ihrer Farbe und nicht jeder mag nur Schwarz-Weiß-Bilder auf der Haut verewigt sehen. Schon bald könnte das Angebot der Farbpaletten erheblich eingeschränkt sein: Geht es nach der EU-Kommission, werden bald grüne und blaue Farben zum Tätowieren verboten sein.
Sind diese Tattoo-Farben bald verboten?
Die EU-Staaten beraten über den Gesetzesentwurf im Februar. Wird dem stattgegeben, dürften die Farben Blue 15 und Green 7 nach einer mehrjährigen Übergangsfrist nicht mehr verwendet werden. Der Grund: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) befürchtet eine mögliche Gesundheitsgefährdung.
Tatsächlich sind die Töne laut Kosmetikverordnung für Haarfarben nicht mehr zulässig, da sie auf der Kopfhaut kleben bleiben. Nun fallen Tattoo-Farben auch unter die Kategorie Kosmetik - weshalb die ECHA sie verbieten will. "Wenn sie nicht auf der Haut verwendet werden dürfen, sollten sie auch nicht unter der Haut verwendet werden dürfen", so die Schlussfolgerung und Begründung eines ECHA-Sprechers.
Tattoos: Petition gegen das Farben-Verbot
Der Tätowierer Jörn Elsenbruch aus Nordrhein-Westfalen hatte am 15. Januar eine Online-Petition namens "Tattoofarben retten" gegen ein mögliches Verbot gestartet. Elsenbruch befürchtet, dass ein Leben ohne Tätowierungen "bald Realität" werden könne, da es "das Aus von 66 Prozent aller Tattoo-Farben" bedeuten könne.
Bis zum 20. Januar hatte die Petition über 100.000 Unterstützer. Ziel war ein Quorum von 50.001, damit openPetition von den zuständigen Entscheidungstragenden eine Stellungnahme einfordern kann. Dennoch gilt: Je mehr Unterschriften, desto besser.
Wenn du deine Online-Unterschrift abgeben möchtest, kannst du das noch bis zum 15. Februar machen - und die Farben vielleicht retten.