Corona-Bußgeldkatalog: So teuer wird's ohne Maske, Abstand & Co.!
Wie teuer sind Verstöße gegen Corona-Auflagen wie Maskenpflicht, Mindestabstand oder Kontaktangaben? Ein Blick in die Corona-Bußgeldkataloge aller Bundesländer!

Was kostet es, keine Maske zu tragen? Muss ich Strafe zahlen, wenn ich falsche Kontaktdaten angebe oder eine Party für Freunde schmeiße? Der Corona-Bußgeldkatalog 2021 regelt, wie teuer welcher Verstoß ist. Wir liefern den Überblick über die wichtigsten Strafgelder aller Bundesländer!
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Corona-Bußgeldkatalog: Regelverstöße werden teuer
Im Kampf gegen die vierte Welle sind nicht nur die geltenden Corona-Regeln strenger. Die Politik hat sich zusätzlich auf höhere Strafen geeinigt, wenn Bürger*innen gegen Auflagen verstoßen.
Im Alltag sind dabei vor allem die Bußgelder rund um Maskenpflicht, Abstandsregelungen & Co. wichtig – also jene, die uns alle betreffen.
Verstoß | Euro | Regelsatz |
---|---|---|
Kein Tragen einer medizinischen Maske | 50 - 250 | 70 |
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Betreten einer Einrichtung ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises | 100 - 1.000 | 200 |
Unzutreffende Angaben zu den Kontaktdaten | 50 - 250 | 100 |
Durchführung einer privaten Veranstaltung entgegen der geltenden Regelungen | 100 - 1.000 | 200 |
Teilnahme an einer Veranstaltung oder Betreten einer Einrichtung ohne Vorlage eines Testnachweises | 150 - 1.000 | 200 |
Unterlassen der Annahme eines Testangebots, der Durchführung einer Testung oder der Aufbewahrung oder der Zugänglichmachung von Testnachweisen als Beschäftigte*r/Selbstständige*r | 50 - 500 | 100 |
Verstoß | Euro |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 250 |
Personen, die (ausgewählte) Einrichtungen ohne erforderlichen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis betreten oder eine dort genannte Dienstleistung in Anspruch nehmen | 250 |
Angabe falscher Kontaktdaten | 250 |
Feiern auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen | 500 |
Durchführung einer Versammlung in geschlossenen Räumen | 5.000 |
Alle Verstöße: Bayerisches Ministerialblatt
Verstoß | Euro |
---|---|
Verstoß gegen Maskenpflicht | 100 - 500 |
Verstoß gegen die Pflicht, Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen | 100 - 1.000 |
Nichteinhaltung der Pflicht, sich unverzüglich nach einem positiven Corona-Test in Quarantäne zu begeben | 1.000 - 5.000 |
Nichteinhaltung des Besuchsverbots | 1.000 - 5.000 |
Verzehr von alkoholischen Getränken in Grünanlagen | 50 - 500 |

Verstoß | Euro |
---|---|
Verstoß gegen Maskenpflich | 50 - 250 |
Angabe unvollständiger oder falscher Kontaktdaten | 50 - 250 |
Verbotswidrige Durchführung einer privaten Veranstaltung | 1.000 - 5.000 |
Teilnahme an einer verbotswidrig durchgeführten privaten Veranstaltung | 250 - 1.000 |
Alle Verstöße: Corona-Bußgeldkatalog für Brandenburg
Verstoß | Euro |
---|---|
Trotz angeordneter Quarantäne das Haus bzw. die Einrichtung verlassen | 400 - 4.000 |
In Quarantäne Besuch empfangen | 400 - 4.000 |
Organisieren einer verbotswidrigen Veranstaltung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen | 250 - 2.500 |
Teilnahme an einer verbotswidrigen Veranstaltung | 50 - 200 |
Missachtung des Besuchsverbots in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. | 100 - 750 |
Alle Verstöße: Aktueller Corona-Bußgeldkatalog für Bremen
Verstoß | Euro |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 150 |
Nichteinhalten des Abstandsgebots | 150 |
Teilnahme an einer privaten Zusammenkunft in geschlossenen Räumen als nicht geimpfte oder nicht genesene Person, ohne negativen Coronavirus-Testnachweis | 150 - 500 |
Missachtung der Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen | 1.000 - 5.000 |
Alle Verstöße: Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Verstoß | Euro |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 50 - 200 |
Verstoß gegen Ausgangsbeschränkungen | 200 |
Verstoß gegen die Quarantänepflicht | 500 |
Missachtung des Besuchsverbots | 200 |
Veranstaltungen ohne Genehmigung | 500 - 1.000 |
Alle Verstöße: Corona-Bußgeldkatalog für Hessen: Was wird geahndet?
Verstoß | Euro |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 50 - 150 |
Verbotene Zusammenkunft von Gruppen feiernder Menschen | 50 - 500 |
Hygieneanforderungen nicht eingehalten | 500 - 1.000 |
Verbotenes Reisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern | 150 - 2.000 |
Verbotswidriger Besuch von Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim etc. | 150 - 1.000 |
Teilnahme an verbotenen Veranstaltungen, Ansammlungen oder Versammlungen | 150 - 500 |
Verstoß gegen die Quarantänepflicht nach Einreise aus Risikogebiet | 500 - 2.000 |
Verstoß | Euro |
---|---|
Verstoß gegen die Maskenpflicht | 100 - 150 |
Missachtung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes | 100 - 400 |
Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als zehn Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich | 150 - 400 |
Hochzeitsfeiern, standesamtlichen Trauungen, Jubiläen, Taufen etc. mit mehr als 50 Personen | 300 - 3.000 |
Besuche von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen | 150 - 400 |
Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise | 150 - 2.000 |
Verstoß | Euro |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 50 |
Teilnahme an einer Party oder vergleichbaren Feier | 250 |
Veranstalten einer Party oder vergleichbaren Feier | 500 |
Unvollständige oder Falsche Angabe der Kontaktdaten | 250 |
Nichtanzeige oder verspätete Anzeige von Zusammenkünften mit mehr als 10 Teilnehmenden | 500 |
Fälschen von Corona-Testnachweisen | bis zu 5.000 |

Verstoß | Euro |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 50 |
Organisation einer unzulässigen Versammlung | 500 |
Verstoß gegen die Kontakterfassungspflicht | 1.000 |
Verstoß gegen die Quarantänepflicht | 1.000 |
Nichteinhaltung der Personenbegrenzung | 1.000 |
Keine oder keine rechtzeitige Kontaktaufnahme und Information des zuständigen Gesundheitsamtes nach der Einreise | 1.000 |
Alle Verstöße: Corona-Bußgeldkatalog von Rheinland-Pfalz
Verstoß | Euro |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 50 - 100 |
Unvollständige oder Falsche Angabe der Kontaktdaten | 250 |
Verstoß gegen die Verpflichtung, die Kontaktnachverfolgung sicherzustellen | bis zu 500 |
Fehlen eines Hygienekonzepts oder Nichteinhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts | bis zu 2.000 |
Verstoß | Euro |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 100 |
Falscher Test-, Genesenen- oder Impfnachweis | 200 |
Durchführen einer unzulässigen Versammlung | 1.000 |
Teilnahme an einer unzulässigen Versammlung | 250 |
Unzulässige Gruppenbildung | 250 |
Fehlender Impf-, Genesenen- oder Testnachweis | 150 |
Alle Verstöße: Ab 22. November 2021: Sächsische Corona-Notfall-Verordnung
Verstoß | Euro |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 50 - 75 |
Durchführung einer unzulässigen Veranstaltung | 1.000 |
Betreiben eines untersagten Gewerbebetriebs, Einrichtung oder Angebots | 1.000 |
Öffnen einer Gaststätte für den Publikumsverkehr | 1.000 |
Öffnung eines Ladengeschäfts | 1.000 |
Zulassen des Sportbetriebs ohne Vorliegen einer Ausnahme | 1.000 |
Verstoß | Euro |
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Verstoß gegen die Maskenpflicht | 150 |
Nichteinhaltung der Hygienestandards in Einrichtungen | 500 - 2.000 |
Kein Freihalten von Sitzplätzen (z.B. bei genehmigten Versammlungen) | 1.000 - 2.000 |
Keine oder nicht vollständige Erhebung der Kontaktdaten | 1.000 - 3.000 |
Alle Verstöße: Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regelungen
Verstoß | Euro |
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Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,5 Meter | 100 - 150 |
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen und ohne Abstand | 200 |
Teilnahme an untersagten Veranstaltungen | 400 |
Ausrichtung von untersagten Veranstaltungen | 1.000 |
Überschreitung der zugelassenen Personenzahl | 60 |
Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften | 150 |

Alle Verstöße: Thüringer Bußgeldkatalog 2021
Nicht nur der Corona-Bußgeldkatalog 2021 wird in den kommenden Wochen wichtig. Im Dezember 2021 werden außerdem neue Gesetze eingeführt. Mehr dazu erfahrt ihr im Video:
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