Corona-Urlaub

Corona-Rückholflüge werden jetzt geprüft: So teuer könnte es für Urlauber werden

In einer einmaligen Aktion, aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus, veranlasste die Deutsche Bundesregierung eine Rückholaktion für deutsche Urlauber per Flugzeug. Doch wer soll das bezahlen?

Corona-Rückholflüge werden jetzt geprüft: So teuer könnte es für Urlauber werden
Foto: Bloomberg/gettyimages/Wavebreakmedia/iStock/Wunderweib Redaktion

Ganze 270 Rückflüge aus dem Ausland wurden im Frühling 2020 gechartert, um 67.000 deutsche Staatsbürger*innen wegen der bedrohlichen Lage der Corona-Pandemie aus dem Urlaub zurückzuholen.

Grundsätzlich erstmal eine vernünftige Aktion, doch ein bitteres Beigeschmäckle bleibt: Wer kommt für die entstandenen Kosten auf? Die Bundesregierung forderte im Nachhinein die Urlauber*innen selbst zur Kasse! Diese klagen jetzt dagegen.

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Rückholflüge: So viel soll es die Urlauber*innen kosten!

140 Urlauber*innen wehren sich gegen die Forderungen der Bundesregierung und zweifeln an, ob die geforderte Kostenbeteiligung rechtens ist. Heute (Freitag,17.12.2021) will das Verwaltungsgericht in Berlin anhand zwei Beispielklagen ein Urteil fällen.

Es geht um Kosten von etwa 95 Millionen Euro. Die Rückkehrer sollen knapp 40 Prozent der Kosten übernehmen. Die Rechnungen, die den Urlauber*innen ins Haus geflattert kamen, liegen zwischen 200 Euro (Für eine Rückholung von den kanarischen Inseln) und 1000 Euro (für eine Rückholung von z.B. Neuseeland)

Unangemessene Forderung der Bundesregierung? Gericht entscheidet!

Unangemessen! So befinden das zumindest die Kläger. Ihre Argumentation: Durch den Corona-Lockdown seien ihnen erhebliche Kosten entstanden. Die zusätzlichen Kosten seien deshalb nicht tragbar. Außerdem kritisieren sie die Pauschal-Preise der Bundesregierung. Sie selbst hätten sich wesentlich günstigere Rückflüge besorgen können.

Noch heute will das Gericht ein rechtskräftiges Urteil fällen. Zwei Fälle sollen dabei beispielhaft für alle Verfahren gelten. Diejenigen, die nicht gegen die Kostenbeteiligung vor Gericht gezogen sind, würden davon jedoch nicht profitieren.

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