Bundesversicherungsamt warntDas sind die Tricks der gesetzlichen Krankenkassen
Zeitverzögerung, einschüchternde und direkte Nachfragen, keine Rechtsbelehrung – das Bundesversicherungsamt warnt vor den Tricks der gesetzlichen Krankenkassen.
Das Bundesversicherungsamt stellt sich immer wieder seiner aufsichtsrechtlichen Tätigkeit und hat nun ein Schreiben veröffentlicht, in dem die unzureichende Beachtung der Vorschriften bezüglich der Widerspruchsbearbeitung kritisiert wurden.
Zeitverzögerung
Immer wieder kommt es vor, dass Vorgänge künstlich in die Länge gezogen werden. Durch die Verlängerung der Prozesse können die Versicherten denken, dass ihr Anliegen „keine Erfolgsaussichten“ mehr hätte.
Einschüchternde Telefonate
Offensive Nachfragen, ob Widerspruch eingelegt oder zurückgenommen werden solle, schrecken ab. Zu dieser Nachfrage sei jedoch ein konkreter Anlass erforderlich. Der Bezug auf das „Ob“ einer solchen Anfrage, ist sogar „ausdrücklich nicht vorgesehen“, steht in dem Schreiben des Bundesversicherungsamtes. Meist weiß der Versicherte jedoch nicht, welche Rechte er hat, weswegen er lieber nichts unternimmt.
Keine Rechtsbelehrung
Der Versicherte sollte sich über alle Rechte, die er hat, im Klaren sein. Hierzu sollte er von den ihm zustehenden Rechtsbehelf Gebrauch machen. Allerdings fehlt häufig die Rechtsbelehrung über einen Widerspruchsbescheid, was es für den Versicherten wesentlicher schwerer macht.
Die Krankenkassen wurden bereits laut dem Schreiben regelmäßig auf die Fehler hingewiesen.
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