Alles neu?Markus Söder: Zahlreiche Corona-Lockerungen in Bayern!
Aufatmen in Bayern: Ministerpräsident Markus Söder hat weitere Corona-Lockerungen bestätigt. Ein Überblick.
Nachdem schon am Dienstagmittag die ersten Corona-Lockerungen in Bayern bekannt wurden, steht nun in großen Teilen fest, wie das Bundesland weiter mit der Krise umgehen wird. Am Ende der Sitzung des Kabinetts in München mahnte Ministerpräsident Markus Söder (53, CSU) zur Vorsicht:
"Corona ist nicht besiegt. […] Ein Funke reicht und die ganze Steppe brennt."
Trotzdem ließen die gesunkenen Infektionszahlen in seinem Bundesland weitere Corona-Lockerungen zu.
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Bayern beschließt Corona-Lockerungen
Trotz derzeit 47.690 COVID-19-Fälle (Stand 16. Juni 2020), die das RKI für Bayern bestätigt hat, geht die Zahl der Neuinfektionen dort deutlich zurück. Deswegen hat Ministerpräsident Söder in einer Sitzung des Kabinetts in München zahlreiche Lockerungen für sein Land beschlossen.
Wichtig allerdings: Die in Bayern geltende Abstandsregelung, die Maskenpflicht sowie die Hygieneregeln bleiben unverändert bestehen.
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Die wichtigsten Lockerungen in Bayern im Überblick
Katastrophenfall wird aufgehoben
Ab dem 17. Juni gilt die Lage in Bayern offiziell nicht mehr als Katastrophenfall.
Zwei-Haushalte-Regel fällt weg
Ab dem 17. Juni dürfen sich maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen. Auch, wenn diese aus mehr als den bisher erlaubten zwei Haushalten kommen. Im privaten Rahmen gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung. Hier gelte ab sofort der Maßstab, dass die anwesenden Personen den geforderten Mindestabstand einhalten können müssen.
Veranstaltungen von 50 bzw. 100 Personen erlaubt
50 Personen in Räumen, 100 Personen im Freien – diese Obergrenzen legten Markus Söder und seine Kollegen für kleinere Veranstaltungen, wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten und andere Partys, fest. Dies gilt ab dem 17. Juni nicht nur für private Feiern, sondern auch für Gaststätten. Deren Sperrstunde wird von 22 Uhr auf 23 Uhr verschoben.
Großveranstaltungen bleiben vorerst bis zum 31. August untersagt.
Größere Kulturveranstaltungen
Anders als bei privaten Feiern dürfen bei Kulturveranstaltungen ab dem 22. Juni 100 Gäste mit zugewiesenen Sitzplätzen in Innenräumen und 200 Gästen im Freien anwesend sein.
Wellness & Co.
Ab dem 22. Juni dürfen Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder einschließlich der Wellness-Bereiche wieder öffnen. Voraussetzung dafür sind ausgearbeitete Hygienekonzepte.
Lockerungen im Supermarkt
Ist an Supermarktkassen eine Plexiglasscheibe angebracht, müssen Verkäuferinnen künftig keine Maske mehr tragen – die Trennscheibe sei ausreichend. Diese Lockerung gilt ebenfalls an Hotel-Rezeptionen. Ansonsten bleibt die Maskenpflicht unverändert bestehen.
Läden dürfen mehr Kunden empfangen
Statt wie bisher einen Kunden auf 20 Quadratmeter zu rechnen, reichen ab dem 22. Juni 10 qm Platz pro Kunde. Das gilt nicht nur Einkaufsläden, sondern auch Freizeiteinrichtungen, Zoos und Museen.
Busreisen mit Maskenpflicht
Ab dem 22. Juni dürfen wieder mehr Menschen in Bussen reisen. Voraussetzung ist, wie im Linienverkehr, dass jeder Passagier einen Mund-Nasen-Schutz trägt.
Regelschulbetrieb ab September 2020
Ministerpräsident Söder strebt bayernweite Schulöffnungen unter konkreten Hygienemaßnahmen nach den Sommerferien an – unter der Voraussetzung, dass sich die Infektionszahl weiterhin positiv entwickeln.
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