Neues Urteil: Vertrauensarbeitszeit droht das traurige Aus - die Stechuhr kommt zurück!
Bye, bye Vertrauensarbeitszeit. Ab jetzt muss die Arbeitszeit erfasst werden.
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Es ist beschlossene Sache! Nach einem Urteil Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - in allen Betrieben, für alle Beschäftigte und in ganz Deutschland.
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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Ab sofort sind Arbeitergeber*innen "nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann."
Inken Gallner, Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, begründet diese Entscheidung mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Mai 2019.
In welcher Form die Arbeitszeit erfasst werden soll und welche Auswirkungen das Stechuhr-Urteil auf Vertrauensarbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten und Homeoffice haben wird, ist bislang noch unklar.
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Artikelbild und Social Media: Ralf Geithe/iStock (Symbolbild)