GerichtsurteilOffenburg: Hartz-IV-Betrüger wird zu 6 Monaten Haft verurteilt
Hartz IV-Betrug: In Offenburg ist ein Mann (35) wegen ungerechtfertigten Bezugs von Hartz IV zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden.
6 Monate Haft auf Bewährung wegen Hartz-IV-Betrug
Über vier Monate hat ein 35-jähriger Mann aus Offenburg ungerechtfertigt Arbeitslosengeld II alias Hartz IV bezogen.

Foto: iStock
Während dieses Zeitraums bezog der Mann die Leistungen der Kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises in Form von Arbeitslosgeld II – verschwieg aber gleichzeitig, dass er währenddessen einer bezahlten Beschäftigung nachgegangen war.
Arbeitslosengeld II in Höhe von mehr als 2180 Euro hat er so zu Unrecht bezogen.
Doch das Amt kam dem Hartz-IV-Betrüger auf die Schliche.
Der Offenburger muss 2180 Euro an das Amt zurückzahlen
Nun wurde der fünfunddreißigjährige Offenburger, so berichtet das Hauptzollamt Lörrach, vom Amtsgericht Offenburg wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, die zunächst für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Offenburg sah es nach Ermittlungen der Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Offenburg als erwiesen an, dass der Mann bewusst die Aufnahme der Beschäftigung nicht mitgeteilt hatte.
Das Geld muss er selbstverständlich zurückzahlen. Das Urteil ist seit Ende Juli rechtskräftig.
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