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Pauschalreise stornieren: So bekommst du dein Geld zurück

Wer eine Pauschalreise für den Sommer 2020 gebucht hat, kann diese aufgrund der Corona-Pandemie kostenlos stornieren - unter einer Bedingung. 

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Millionen Deutsche hatten sich im Sommer 2020 auf ihren Urlaub gefreut. Der fällt nun wegen der Corona-Pandemie flach. Wer sich seine Reise selbst gebucht hat, muss auf Kulanz von Fluggesellschaften und Hotelbetreibern hoffen. Bucher einer Pauschalreise haben da etwas mehr Glück. Denn nach Ansicht von Verbrauchschützern besteht das Recht auf eine kostenfreie Stornierung - und zwar über die weltweite Reisewarnung bis zum 14. Juni hinaus

Pauschalreise: Geld zurück - unter diesen Bedingungen

Wer einen Pauschalurlaub gebucht hat, der bis zum 31. August stattfinden sollte, kann die Reise kostenfrei stornieren. Laut der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat jeder Kunde das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten - ganz unabhängig von der globalen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Denn bisher behalten sich Tourismus-Unternehmen vor, eine Reise nur kostenfrei zu stornieren, wenn eine Reisewarnung für den gebuchten Zeitraum herausgegeben wurde. Einige fordern die Stornierungsgebühr bereits geleisteter Anzahlungen oder sogar den kompletten Betrag. 

Pauschalreise stornieren: So bekommst du dein Geld zurück
Wer eine Pauschalreise für den Sommer 2020 gebucht hat, kann sie kostenfrei stornieren. Foto: imago images

Reiseeinschränkung? Geld zurück!

Dabei reicht laut des Rostocker Rechtswissenschaftlers Klaus Tonner "eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass eine erhebliche Beeinträchtigung eintritt", erklärte der Experte gegenüber der Welt am Sonntag. Mit "erheblichen Beeinträchtigungen" sind beispielsweise geschlossene Restaurants oder gesperrte Strände gemeint - auch, wenn die nur unter bestimmten Auflagen zugänglich sind. Tonner schätzt die Wahrscheinlichkeit einer Reise-Beeinträchtigung auf 1:1.

Pauschreise kostenlos stornieren - so geht's

Natürlich bieten die Tourismus-Branchen keinen offensichtlichen Weg an, mit etwa einem Formular, um eine Pauschalreise ohne Stornierungskosten zu canceln. Dafür musst du selbst aktiv werden. Dazu setzt du ein Schreiben auf und beziehst dich auf das Grundsatzurteil des BGH und §651 h BGB.

Experte Tonner ergänzt: "Es ist den Reisenden zu empfehlen, den Vertrag zu kündigen, die Anzahlung zurückzuverlangen und die Restzahlung nicht zu leisten." Sollte der Reiseveranstalter eine Klage auf Restzahlung einreichen, so schätzt der Anwalt die Chance auf Erfolg als gering ein.

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