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Wann dürfen Hartz-IV-Empfänger Urlaub machen?

Dürfen Hartz-IV-Empfänger in Urlaub fahren? Und wenn ja: Können sie sich das überhaupt leisten? Eine Übersicht zur Gesetzeslage.

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Der Regelsatz wurde am 1. Januar 2017 auf 409 Euro erhöht, die Kosten für die Wohnung und Heizung übernimmt nach wie vor der Staat. Wer sparsam lebt, kann sich einen Urlaub durchaus leisten - wenn auch eher eine Reise an die Ostsee statt auf die Karibik.

Jedoch bangen viele Hartz-IV-Empfänger, dass ihnen ein Urlaub verboten ist. Schließlich verpflichten sich Arbeitslose gegenüber dem Staat, "ständig orts- und zeitnah erreichbar" zu sein.

Hartz-IV-Empfänger haben 21 bezahlte Urlaubstage

Doch gesetzlich steht einem Urlaub nicht viel im Weg. Im Grunde müssen Arbeitslose ihre Urlaubsplanungen mit dem Arbeitsvermittler absprechen. Schließlich bekommen sie den Hartz-IV-Betrag nur dann überwiesen, wenn sie "jede zumutbare Arbeit zum frühst möglichen Termin annehmen können."

Die Bundesagentur für Arbeit formuliert die Urlaubserlaubnis offiziell wie folgt:

"Arbeitslose sollten vor jeder Urlaubsplanung rechtzeitig Kontakt mit dem Arbeitsvermittler aufnehmen. Es besteht für sie die Möglichkeit, mit Zusage der Agentur für Arbeit bis zu drei Wochen im Kalenderjahr, unter Fortzahlung der Leistung, in Urlaub zu fahren beziehungsweise ortsabwesend zu sein. Voraussetzung dafür ist, dass während dieser Zeit keine Aktivitäten der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung des anfragenden Arbeitslosen geplant sind."

Und weiter gilt: "Vermittlung vor Urlaub - denn ein Urlaub darf die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz nicht beeinträchtigen."

Im Grunde ist der Arbeitsvermittler für Hartz-IV-Empfänger das, was der Vorgesetzte für den Arbeitnehmer ist. Der Urlaub muss quasi beantragt und genehmigt werden - die Meldepflicht betrifft dabei sowohl die Abreise als auch die Rückkehr. Hinzu kommt: Hartz-IV-Empfänger müssen auch während ihrer Abwesenheit - sei es im Inland oder Ausland - erreichbar sein.

Ab dem 22. Urlaubstag kann der Regelsatz gekürzt werden

Der Urlaub für Hartz-IV-Empfänger ist dabei auf 3 Wochen, also exakt 21 Tage, beschränkt. Für den Urlaub ab dem 22. Tag wird kein Hartz-IV bezahlt. Wer über 6 Wochen am Stück verreist, riskiert für den kompletten Zeitraum die Einstellung des Hartz-IV-Satzes. Bei der Bundesagentur heißt es auch:

"Fährt der Arbeitslose ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit in Urlaub, riskiert er ein teures Ferienvergnügen. Nicht nur, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes bei Bekanntwerden eingestellt wird, auch das bereits überwiesene Geld für den Urlaubszeitraum muss zurückgezahlt werden. Zudem droht ein empfindliches Bußgeld."

Ansonsten gilt: Wer Hartz IV empfängt, sollte den Urlaub bei seinem zuständigen Sachbearbeiter möglichst früh beantragen. Für den kleinen Geldbeutel lohnt es sich, in der Nebensaison zu verreisen, wo die Reisen günstiger sind. Für Eltern von schulpflichtigen Kindern gilt es, bei Frühbucherangeboten zuzuschlagen.

Wer geldsparend zum Fernbus (manchmal schon ab 5 Euro pro Strecke!) oder Auto statt zum Zug oder Flugzeug greift, kann sich einen Städtedtrip gegebenfalls leisten. Wer statt einem 3-Sterne-Hotel zu Jugendherbergen oder Airbnb-Wohnungen greift, kann zum kleinen Preis übernachten. Wer alleine reist, kann auch über kostenfreies Couchsurfen nachdenken.

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(ww7)