Steuererklärung

Was du wegen Corona von den Steuern absetzen kannst!

Corona zerrt nicht nur an unseren Nerven, auch das Bankkonto vieler Menschen leidet an dem Virus: Zusätzliche Belastung durch die Unkosten für Schutzmasken oder Homeschooling und Homeoffice sind unschön. Was davon kann von den Steuern abgesetzt werden? 

JW Video Platzhalter
Zustimmen & weiterlesen
Um diese Story zu erzählen, hat unsere Redaktion ein Video ausgewählt, das an dieser Stelle den Artikel ergänzt.

Für das Abspielen des Videos nutzen wir den JW Player der Firma Longtail Ad Solutions, Inc.. Weitere Informationen zum JW Player findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Bevor wir das Video anzeigen, benötigen wir Deine Einwilligung. Die Einwilligung kannst Du jederzeit widerrufen, z.B. in unserem Datenschutzmanager.

Weitere Informationen dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Was eigentlich wie und warum von der Steuererklärung abgesetzt werden kann, ist kompliziert und eigentlich blickt da kaum jemand durch. Besonders im Coronajahr stellen sich viele die Frage: Was kann ich eigentlich geltend machen und was nicht? Wir haben die Zusammenfassung für dich. 

Steuererklärung: Mehr Geld zurück dank Corona?

Vor allem Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, können von der derzeitigen Corona-Pandemie profitieren. Hier kann einiges an Geld zurückgeholt werden!

Wer ein abgeschlossenes Arbeitszimmer hat, kann dies in der Steuererklärung geltend machen. Und besser noch: Wenn im vergangenen Jahr mehr als 90% dort gearbeitet wurde, dann gilt nicht mal mehr die Kostenobergrenze von 1.250 Euro pro Jahr, sondern ein unbegrenzter Abzug. Je nach Größe deiner Wohnung und des Arbeitszimmer können Miet- und Nebenkosten steuerlich geltend gemacht werden.

Wer kein Arbeitszimmer hat und lediglich eine Ecke mit Schreibtisch zum arbeiten nutzt, kann trotzdem die "Homeoffice-Pauschale" in Anspruch nehmen. Diese soll für die Jahre 2020 und 2021 gelten - es können fünf Euro am Tag und das für 120 Tage geltend gemacht werden - insgesamt 600 Euro!

Zusätzlich können Fahrtkosten, Telefon- und Internetkosten mit bis zu 20 Euro im Monat in der Steuererklärung benannt werden. Auch Computer, Smartphone oder Arbeitsmöbel, wie ein Schreibtisch, kurz: Arbeitsmittel können abgesetzt werden.

Diese Dinge lassen sich NICHT von den Steuern absetzen.

Neben den oben genannten Dingen, die du auf jeden Fall in deiner Steuererklärung geltend machen solltest, gibt es auch Einiges, bei dem vielleicht Unsicherheit besteht. 

Steuern zurück wegen hoher Kosten für Atem-Schutz-Masken & Co.? Leider nicht. Da die Masken nicht nur beruflich, sondern auch im privaten Rahmen (Einkaufen, S-Bahn,...) genutzt werden, können sie nicht bei den Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wie sieht es mit Unkosten für das Homeschooling aus? Auch hier können leider keine Steuern zurück geholt werden. Der Bedarf für Computer oder andere Lernmittel ist bereits im Kindergeld und dem Kinderfreibetrag abgerechnet.