Rihanna unter Plagiatsverdacht: Christian Anders erhebt Vorwürfe
Schwere Vorwürfe gegen einen Weltstar: Christian Anders sieht in Rihannas Song „Lift Me Up“ auffällige Parallelen zu einem seiner eigenen Hits aus den 1970er‑Jahren. Nun steht der Verdacht im Raum, dass es sich um mehr als nur musikalische Zufälle handeln könnte.
Steht der nächste große Urheberrechts‑Streit in der Musikwelt bevor? Schlagerlegende Christian Anders erhebt schwere Vorwürfe gegen Weltstar Rihanna. Ihre Ballade „Lift Me Up“ erinnere ihn stark an seinen 1972 erschienenen Titel „Sechs Uhr früh in den Straßen“. Nun steht sogar eine Millionenklage im Raum.
Fenty vs. Anders: Worum geht es konkret?
„Lift Me Up“ entstand für den Marvel‑Blockbuster „Black Panther: Wakanda Forever“ und wurde weltweit gefeiert. Doch laut einem Bericht von RTL sieht Christian Anders darin mehr als nur zufällige Parallelen zu seinem über 50 Jahre alten Song. Auf die mutmaßlichen Ähnlichkeiten sei er aufmerksam geworden, nachdem ein Fan seine Ehefrau kontaktiert und auf Parallelen in der Melodie hingewiesen habe.
Anders habe daraufhin beide Stücke intensiv analysiert – mit einem klaren Ergebnis. Er schildert, er habe „extra jede Note nachgeprüft“, um seinen Verdacht zu untermauern. Besonders im Refrain von „Lift Me Up“ erkenne er durchgehend Melodiefolgen, die er als seine eigene Komposition betrachte. Sein drastisches Fazit: „Sie singt praktisch Christian Anders. Jede Note im Refrain ist eigentlich meine Komposition!“
Zufall oder Urheberrechtsverletzung?
In der Popmusik kommt es immer wieder zu ähnlichen Tonfolgen – schlicht, weil die Anzahl eingängiger Melodiekombinationen begrenzt ist. Juristisch gelten kurze Übereinstimmungen oft als zulässig. Doch Anders ist überzeugt, dass diese Grenze hier überschritten sei. Nach seiner Darstellung tauche die beanstandete Tonfolge im Refrain nicht nur punktuell, sondern wiederholt auf. Für ihn ist das ein Indiz, dass es sich nicht um eine bloße Anlehnung handeln könne. Die Komposition von „Lift Me Up“ wurde von Oscar-Preisträger Ludwig Göransson produziert. Eine mögliche Klage würde sich demnach wohl gegen ihn richten – auch wenn der Song in der öffentlichen Wahrnehmung untrennbar mit Rihanna verbunden ist.
Droht eine 50‑Millionen‑Klage?
Der 81‑Jährige spricht von einem potenziellen Streitwert von rund 50 Millionen Euro. Laut RTL habe sich bereits ein Anwalt bei ihm gemeldet, um die Erfolgsaussichten zu prüfen. Noch sei keine Klage eingereicht worden, doch Anders halte sich diesen Schritt ausdrücklich offen. Gleichzeitig zeigt er sich hin‑ und hergerissen: Einerseits fühle er sich im Recht, andererseits wäge er genau ab, ob er tatsächlich vor Gericht ziehen möchte. Ein internationaler Rechtsstreit dieser Größenordnung wäre nicht nur finanziell, sondern auch medial enorm.
Kein Einzelfall in der Musikbranche
Der Fall reiht sich in eine lange Liste prominenter Urheberrechtskonflikte ein. In den vergangenen Jahren sorgten etwa Prozesse um vermeintliche Melodie‑ oder Rhythmusübernahmen international für Schlagzeilen. Gerichte müssen dabei oft klären, ob eine geschützte „schöpferische Eigenleistung“ vorliegt oder lediglich eine musikalische Zufälligkeit. Ob es im Fall Christian Anders gegen die Macher von „Lift Me Up“ tatsächlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, ist derzeit offen. Ebenso unklar ist, wie ein Gericht mögliche musikalische Übereinstimmungen bewerten würde.











