Ordnungswidrigkeit

35 Euro Geldstrafe wegen lautem Reden auf eigenem Balkon

Zu lautes Reden auf dem eigenen Balkon ist eine Ordnungswidrigkeit, wie das Ordnungsamt in Düsseldorf entschied. Die Begründung: Störung der Nachtruhe.

Geldstrafe wegen lautem Reden auf dem Balkon
Wer auf dem eigenen Balkon zu laut redet begeht eine Ordnungswidrigkeit Foto: iStock
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Ein Paar aus Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) lud an einem Freitagabend vier Freunde zum Pizza-Essen und Plaudern ein. Als es ihnen in der Dachgeschosswohnung zu heiß wurde, verlagerten sie ihr Treffen auf ihren Balkon, der zum Innenhof führt.

Die Zeit vergeht, die Nacht bricht ein - was zunächst niemanden zu stören scheint. Doch plötzlich klingelt das Ordnungsamt an ihrer Tür: Sie wurden von einem Nachbar gerufen, dem das Geplauder zu laut wurde. Das Pärchen zeigte sich nach eigenen Angaben kooperativ, berichtete den Beamten, dass sie niemand ermahnt hätte und dass sie, wenn es gewünscht ist, ihr Treffen problemlos vom Balkon in die Wohnung verlagern könnten.

Die Entschuldigung ließen die Beamten allerdings nicht gelten. Sie sahen in dem lauten Gespräch einen "Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz." Und tatsächlich: Wenige Tage später erhielt das Pärchen eine schriftliche Verwarnung, in der es aufgefordert wurde, ein Verwarnungsgeld zu zahlen. Die Begründung: "Sie störten vorschriftswidrig die Nachtruhe durch laute Gespräche."

Ordnungsamt verhängt 35 Euro Bußgeld wegen lautem Reden
Ordnungsamt verhängt 35 Euro Bußgeld wegen lautem Reden Foto: derwesten.de // privat

Dies gilt als Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld verhängt wird: 35 Euro wurden für das Pärchen fällig. Doch ist diese Strafe überhaupt angemessen?

Laut der Tageszeitung DerWesten begründete ein Sprecher der Stadt Düsseldorf das Bußgeld wie folgt: „Unsere Mitarbeiter sind so geschult, dass sie jeden Einzelfall bewerten können.“ Ob ein Beamter bei einem "geringfügigen Regelverstoß" wie diesem von einem Verwarngeld absieht, liege in seinem eigenen Ermessen.

Keine mündliche Vorwarnung

Zudem falle die Uhrzeit mehr in die Beurteilung als der Wochentag: „Die Bürger sollen einfach nach 22 Uhr nicht mehr laut sein, egal an welchem Tag“, zitiert DerWesten den Sprecher. Schließlich müssten z.B. einige Schichtarbeiter auch samstags arbeiten.

Das Pärchen wundert sich zum einen, dass die Nachbarn sie nicht zuerst persönlich angesprochen haben, bevor sie das Ordnungsamt riefen. Zum anderen wundern sie sich über den direkten Bußgeldbescheid, ohne vorherige mündliche Verwarnung.

Die Geldstrafe hat das Pärchen inzwischen gezahlt, weil es keine Lust auf weiteren Ärger mit dem Ordnungsamt hat. Das Ordnungsamt sieht sich derweil weiterhin im Recht: „Ich unterstelle, dass sie sich des begangenen Verstoßes bewusst geworden sind", kommentierte der Sprecher der Stadt...

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(ww7)