Versand-Riese vor Gericht

Amazon hat Prime-Kund:innen zu viel berechnet – Sammelklage läuft bereits

Die Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen Amazon vor – und das mit gleich zwei Klagen. Grund dafür ist die umstrittene Abo-Strategie rund um den Streamingdienst Prime Video. Seit April 2024 läuft bereits eine Sammelklage, jetzt kommt eine weitere hinzu. Insgesamt geht es um rund 1,8 Milliarden Euro.

Prime Video Logo neben Richterin vor Gerichtssaal-Hintergrund
Hat die Sammelklage gegen Amazon Erfolg, wird es teuer für den Versand-Riesen Foto: Wunderweib / Canva
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Was wird Amazon vorgeworfen?

Mit rund 200 Millionen Nutzer:innen weltweit gehört Prime Video zu den größten Streaming-Plattformen. Umso größer war der Ärger, als Amazon Anfang 2024 in allen Abo-Varianten Werbung eingeführt hat. Wer diese umgehen möchte, muss seitdem 2,99 Euro pro Monat zusätzlich zahlen.

Doch nicht nur das: Auch Premium-Funktionen wie Dolby Atmos (besserer Sound) und Dolby Vision (optimierte Bildqualität) sind seitdem nur noch hinter der Paywall verfügbar. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält dieses Vorgehen für rechtswidrig und hatte deshalb bereits 2024 Klage eingereicht – die nun nochmals erweitert wurde.

Worum geht es in der Klage?

Laut der Verbraucherzentrale hat Amazon sowohl Werbung eingeführt als auch die Bild- und Tonqualität verschlechtert – ohne die Zustimmung der Kund:innen einzuholen. Die erste Sammelklage, die seit April 2024 läuft, haben bereits über 123.000 Betroffene unterschrieben.

„Wir freuen uns sehr über die große Beteiligung. Doch bei deutschlandweit geschätzt 17 Millionen Kundinnen und Kunden sind das noch nicht einmal ein Prozent der Betroffenen“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Deshalb fordern wir mit unserer zusätzlichen Gewinnabschöpfungsklage nun auch die restlichen Gewinne von Amazon.“

Diese sogenannte „erste prozessfinanzierte Gewinnabschöpfungsklage“ soll fast zwei Milliarden Euro zurückholen. Das Verfahren könnte allerdings mehrere Jahre dauern, heißt es auf der offiziellen Seite der Verbraucherzentrale Sachsen.

So bekommst du dein Geld zurück

Du willst ebenfalls Teil der Sammelklage werden? Kein Problem! Die Teilnahme ist ganz einfach: Du musst lediglich bis spätestens 5. Februar 2024 ein aktives Prime-Abo gehabt haben. Ob du das werbefreie Zusatz-Abo gebucht hast oder nicht, spielt keine Rolle.

Alle Infos zur Anmeldung sowie eine Schritt-für-Schritt-Hilfe stellt die Verbraucherzentrale Sachsen hier bereit:

>>Hier für die Sammelklage gegen Amazon anmelden<<