70 Jahre Ehe

Das Urteil: Rentner (92) tötet demenzkranke Ehefrau (91)

Ein 92-Jähriger, der seine demenzkranke Ehefrau getötet hatte, wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

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Am Landgericht in Würzburg wurde im Prozess gegen einen 92-Jährigen aus Gemünden am Donnerstag (12. November) ein Urteil gesprochen. Der Angeklagte hatte seine Frau mit einer Decke erstickt. Die 91-jährige war an Demenz erkrankt. Der Mann soll aufgrund von Ausweglosigkeit gehandelt haben. Richter Hans Brückner verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, wobei die Bewährung auf drei Jahre festgesetzt wurde. Zudem muss er 10 000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, dass der Rentner nicht böswillig gehandelt habe, "sondern im vermeintliche Interesse der Geschädigten und im Rahmen einer früher getroffenen gemeinsamen Entscheidung des Paares, gemeinsam aus Leben zu scheiden."

Mann soll aus Verzweiflung gehandelt haben

Ein Mann aus Unterfranken soll eine Decke auf das Gesicht seiner Frau gedrückt und sie getötet haben. Nach Informationen von Spiegel-Online und Süddeutsche Zeitung, nimmt die Staatsanwaltschaft an, dass der 92-Jährige in Aussichtslosigkeit handelte, da er mit seiner Frau kein gemeinsames Leben mehr in Gesundheit und Selbstbestimmung führen konnte. 

Der Mann pflegte die an Demenz erkrankte Frau mit ambulanten Pflegekräften zu Hause. Weil die Krankheit der 91-Jährigen immer weiter fortschritt, sollte die Frau in ein Heim kommen. Laut Staatsanwaltschaft könne die bevorstehende Trennung von seiner Frau, die Überforderung sowie eine schwere depressive Verstimmung zu der Tat geführt haben, die sich Anfang November 2019 ereignete. 

Prozessbeginn in Unterfranken: Mann (92) tötet seine demenzkranke Ehefrau (91)
Am Landgericht Würzburg muss sich ein 92-jähriger verantworten, der seine Frau getötet haben soll. Foto: imago images / Jan Huebner/Symbolbild

92-Jährige wollte mit seiner Frau sterben

Der Angeklagte hinterließ einen Abschiedsbrief, indem er erklärte, dass es der gemeinsame Wille der Eheleute gewesen sei, zusammen aus dem Leben zu scheiden. Der Mann wollte anscheinend Suizid begehen. Nach der Tat rief er den Notarzt und gab Anweisungen, die Leichen abzuholen und die Anghörigen zu informieren. Der Mann überlebte den Selbstmordversuch.

Im Prozess soll es auch darum gehen, inwieweit die erkrankte Frau noch in der Lage war, solch weitreichende Entscheidungen bewusst zu treffen. Außerdem klärt das Landgericht, ob eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt.

Du hast Selbstmord-Gedanken oder kennst jemanden, der welche hat? Dann kontaktiere bitte umgehend die Telefonseelsorge unter telefonseelsorge.de. Unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 kannst du außerdem anonym und rund um die Uhr Hilfe von Beratern bekommen, die Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.

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