Führerschein-Umtausch bis 2033: Kosten, Fristen und Pflichten im Überblick
Der Führerschein-Umtausch ist beschlossene Sache. Alles, was du in Bezug auf Kosten, Fristen und Pflichten wissen musst, erfährst du in unserem Überblick.
Schluss mit der Nostalgie: Die alten Führerscheine müssen weg! Egal, ob es sich dabei um den beinahe schon zu Staub zerfallenden Lappen oder schon das coolere Scheckkartenformat handelt: Sämtliche Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen umgetauscht werden.
Alles, was du dazu wissen musst, gibt's hier im Überblick.
Rund 43 Mio. Führerscheine vom Umtausch betroffen
Die EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt den zwingenden Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 vor. Konkret geht es dabei um ca. 15 Millionen (Papier-)Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, sowie um weitere ca. 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ausgegeben wurden.
Um den Ansturm in Sachen Führerschein-Umtausch zu entzerren, hat sich der Bundesrat etwas einfallen lassen: einen zweigeteilten Stufenplan nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr.
Stufenplan nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr
Der Stufenplan ist noch keine beschlossene Sache. Sollte er aber kommen – was laut ADAC wahrscheinlich ist – dann wird er zweigeteilt ablaufen:
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, werden nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers befristet:
Vor 1956 geboren: Fristablauf 19.01.2033
'53 – '58 geboren: Fristablauf 19.01.2022
'59 – '64 geboren: Fristablauf 19.01.2023
'65 – '70 geboren: Fristablauf 19.01.2024
'71 oder später geboren: Fristablauf 19.01.2025
2. Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind, werden nach Ausstellungsjahr befristet:
1999 – 2001 ausgestellt: Fristablauf 19.01.2026
'02 – '04 ausgestellt: Fristablauf 19.01.2027
'05 – '07 ausgestellt: Fristablauf 19.01.2028
2008 ausgestellt: Fristablauf 19.01.2029
2009 ausgestellt: Fristablauf 19.01.2030
2010 ausgestellt: Fristablauf 19.01.2031
2011 ausgestellt: Fristablauf 19.01.2032
2012 – 18.1.2013 ausgestellt: Fristablauf 19.01.2033
Die neuen Führerscheine sind dann jeweils für 15 Jahre gültig.
Was brauche ich für den Umtausch und wie teuer wird's?
Den Führerschein-Umtausch kann man nur persönlich in einer Führerscheinbehörden des aktuellen Wohnsitzes durchführen. Man braucht dazu ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und selbstverständlich den Führerschein, der umgetauscht werden muss. Die Kosten sollen ca. 25 Euro betragen.
Bußgeld bei Nicht-Umtausch
Wer den Weg zum Amt nicht auf sich nehmen möchte und später mit einem alten Führerschein erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 10 Euro.
Wichtig zu wissen aber: Mit einem alten Pkw- oder Motorradführerschein herumzufahren, ist keine Straftat – anders bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.
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