Kündigung: Abgang mit Stil

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Ihnen wurde gekündigt? Warum man sich trotz Wut und Frust überwinden sollte, einen gepflegten Abschied hinzulegen. Diese sechs Tipps sollten Sie nach der Kündigung beherzigen.

1. Wieso ein stilvoller Abgang?

Für Vorgesetzte, Kollegen und Kunden zählt der letzte Eindruck. Ihr Arbeitgeber gilt auch als wertvolle Referenz für den nächsten Job. Und: Man sieht sich immer zweimal im Leben!

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Davor

2. Wie verhalte ich mich in der Zeit vor dem Ausstieg?

Unbedingt weiter pünktlich zur Arbeit kommen und Aufgaben erledigen! Beenden Sie laufende Projekte und übergeben Sie sie an Ihren Nachfolger - auch wenn es Überstunden kostet.

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Umtrunk?

3. Wie verabschiede ich mich von Kollegen?

Ein Umtrunk ist sicherlich eine schöne Geste. Wenn Sie jahrelang im Unternehmen tätig waren, sollten Sie Ihre Abteilung zum Essen einladen.

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Rundmail?

4. Wie verabschiede ich mich?

Von allen wichtigen Kollegen sollte man sich persönlich verabschieden, sich für die gute Zusammenarbeit und die gewonnene Erfahrung bedanken. Wenn es im Unternehmen üblich ist, kann man eine Rundmail mit ein paar Dankesworten verschicken.

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Gespräche?

5. Muss ich Abschlussgespräche führen?

Mit dem Vorgesetzten kann man über das Arbeitszeugnis und auszustellende Referenzen sprechen. Und bitten Sie auch die Kollegen, die Ihnen wichtig sind, um Feedback.

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Haltung

6. Haltung bewahren

Auf keinen Fall sollte man die Beleidigte spielen. Sprüche wie "Gut, dass ich hier endlich rauskomme" oder "Ein Wunder, dass ich es hier so lange ausgehalten habe" also bitte unbedingt verkneifen.

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Pflichten

Die allerwichtigsten Rechte und Pflichten für die, denen gerade der Job gekündigt wurde

1. Wann muss ich mich arbeitslos melden? Spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung, bei kürzerer Kündigungszeitinnerhalb von drei Tagen nach Kündigungserhalt. Die Meldung muss persönlich erfolgen!

2. Bekomme ich Arbeitslosengeld? Man muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigungszeiten nachweisen können.

3. Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Als Arbeitsloser bekommt man etwa 60 Prozent seines letzten Nettogehaltes.

4. Und wie lange bekomme ich es? Zwischen sechs und 12 Monaten (bei unter 50-Jährigen), je nachdem, wie lange man vorher gearbeitet hat.

5. Wie sieht es mit den Sozialversicherungen aus? Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit.

6. Was passiert nach Ablauf der Arbeitslosengeldleistungen? Nach dem Ablauf bekommt man Hartz IV (351 Euro für Alleinstehende plus Kosten für Unterkunft und Heizung).