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„Löwenmutter lässt Kinder nicht verhungern“: Stephan Hensels Seite reagiert auf Christina-Block-Urteil

Ein dänisches Gericht hat Christina Block das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen – nun reagiert die Gegenseite mit deutlichen Worten. Ein Urteil, das weit über diesen einen Fall hinaus Aufmerksamkeit erregt.

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Christina Block hat das Sorgerecht für ihre Kinder verloren. Foto: IMAGO / BREUEL-BILD

Es ist ein Familienstreit, der längst internationale Dimensionen angenommen hat. Zwischen Hamburg und Viborg, zwischen Mutterliebe, juristischen Grenzen und öffentlicher Wahrnehmung spielt sich ein Drama ab, das viele Menschen bewegt. Im Mittelpunkt steht die Unternehmerin Christina Block, Tochter des Steakhaus-Gründers Eugen Block. Sie hat das Sorgerecht und jeglichen Umgang mit ihren Kindern verloren – eine Entscheidung, die endgültig und schmerzhaft zugleich ist.

Dänisches Gericht spricht Vater das alleinige Sorgerecht zu

Das Berufungsgericht im dänischen Viborg bestätigte das Urteil einer Vorinstanz und übertrug das alleinige Sorgerecht für Klara und Theodor dem Vater Stephan Hensel. Nach Ansicht der Richter sind die Kinder schwer traumatisiert und wünschen keinen Kontakt zu ihrer Mutter. Zudem sollen Sicherheitsmaßnahmen, darunter eine geheime Adresse und neue Identitäten, eine Begegnung unmöglich machen. Auch die Zusammenarbeit mit Christina Block sei gescheitert – ein Punkt, der für das Gericht ausschlaggebend war.

Besonders bitter für die Hamburger Unternehmerin: Ein neues psychologisches Gutachten, das sie selbst beantragt hatte, wurde abgelehnt. Die Richter argumentierten, dass eine erneute Begutachtung den Kindern schaden könnte. Damit bleibt Block jeglicher rechtlicher Zugang zu ihren Kindern verwehrt. Für den Vater hingegen bedeutet das Urteil, dass die Familie nach Jahren der Unsicherheit zur Ruhe kommen könne.

Stephan Hensels Seite spricht von „Sieg für die Sicherheit“

Für den Vater und seinen Anwalt ist das Urteil ein entscheidender Schritt. Sie sehen darin ein Signal, dass das Wohl der Kinder endlich an erster Stelle steht. Gleichzeitig wird der Mutter vorgeworfen, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Der Anwalt erinnert an Blocks öffentliche Selbstdarstellung als „Löwenmutter“, die alles für ihre Kinder tun wolle, und wirft ihr zugleich vor, trotz bestehender Verpflichtungen keinen Unterhalt zu zahlen. Eine echte Löwenmutter, so der Anwalt, lasse ihre Kinder nicht verhungern.

Christina Block wehrt sich und will weiterkämpfen

Die Reaktion der 52-Jährigen fällt emotional aus. Sie spricht von einem „erschütternden Urteil“ und kritisiert, dass kein unabhängiges familienpsychologisches Gutachten erstellt wurde. Dieses hätte, so Block, endlich klären können, wie es den Kindern wirklich geht und ob ihre Aussagen frei oder unter Einfluss entstanden sind. Sie betont, dass sie in Dänemark so behandelt werde, als sei bereits bewiesen, dass sie in die Entführung ihrer Kinder verwickelt war. Genau diesen Vorwurf bestreitet sie vehement.

Trotz der Niederlage zeigt sich Block entschlossen: Sie will weiter für ihre Kinder kämpfen – notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie sieht in der Entscheidung eine Verletzung ihres Rechts auf Familienleben und warnt, dass ihr Fall kein Einzelfall sei. Auch andere Eltern in Europa würden durch starre Systeme und nationale Grenzen von ihren Kindern getrennt. Sie wolle für sie alle weitergehen, sagt sie.

Eugen Block wirft Richterin Befangenheit vor

Während Christina Block vor Gericht kämpft, ist auch ihr Vater in den Schlagzeilen. Der 85-jährige Unternehmer Eugen Block weigert sich, im laufenden Entführungsprozess gegen seine Tochter auszusagen, und wirft der Vorsitzenden Richterin Befangenheit vor. Er habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, weil eine Kollegin der Richterin diese in einem Zeitungsinterview übermäßig gelobt habe – ein Verhalten, das seiner Ansicht nach nicht der richterlichen Neutralität entspreche. Das Landgericht Hamburg weist die Vorwürfe zurück und betont, eine solche Beschwerde habe keinen Einfluss auf das laufende Verfahren.

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