Michael Wendler offiziell vorbestraft – was das Urteil für ihn bedeutet
Nach jahrelangem Rechtsstreit steht es nun fest: Michael Wendler ist endgültig verurteilt – das bedeutet es für den Sänger.
Der selbsternannte „König des Popschlagers“ hat endgültig verloren: Michael Wendler ist nun offiziell vorbestraft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die letzten rechtlichen Zweifel ausgeräumt und die Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Damit ist das Verfahren, das sich über mehrere Jahre hinzog, abgeschlossen – und das Urteil rechtskräftig.
Warum wurde Michael Wendler verurteilt?
Laut Gericht half Michael Wendler (bürgerlich Michael Norberg) im Jahr 2016 dabei, Vermögenswerte seiner damaligen Ehefrau Claudia Norberg beiseitezuschaffen, um sie vor einer drohenden Zwangsvollstreckung zu schützen. Zu diesem Zweck übertrug Claudia Norberg die Markenrechte an „Wendler“ sowie die Nutzungsrechte an mehr als 150 Musiktiteln auf ihren Mann – obwohl ihre Firma zu diesem Zeitpunkt bereits hoch verschuldet war.
Durch diese Übertragung profitierte Wendler weiterhin finanziell von den Musikrechten, während Gläubiger leer ausgingen. Die Gerichte werteten diesen Schritt als „unrechtmäßige Vermögensverschiebung“, durch die dem Unternehmensvermögen gezielt Werte entzogen wurden.
Die Presse reagierte schon damals scharf: Die „Bild“-Zeitung nannte den Sänger 2016 spöttisch „Insolwendler“ – ein Titel, gegen den er juristisch vorgehen wollte, allerdings ohne Erfolg.
Wendler blieb dem Gericht fern
Bereits 2021 begann das Verfahren gegen Michael Wendler – doch der Sänger erschien nicht vor Gericht. Stattdessen war er gemeinsam mit seiner Frau Laura Müller in der Vox-Dokusoap „Goodbye Deutschland“ zu sehen, in der ihr Umzug nach Florida dokumentiert wurde.
Bei einer späteren Verhandlung in Dinslaken ließ sich Wendler lediglich durch seinen Anwalt vertreten. Das Gericht verhängte daraufhin 2023 eine Strafe von 150 Tagessätzen à 100 Euro. Doch Wendler akzeptierte das Urteil nicht, legte Berufung ein – und verlor erneut vor dem Landgericht Duisburg.
Trotzdem gab er nicht auf und ging noch einmal in Revision. Doch auch dieser Versuch scheiterte: Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte jetzt das Urteil endgültig. Wie ein Sprecher des Landgerichts Duisburg gegenüber t-online erklärte, sei „das Urteil vom 19. März daher seit dem 7. Oktober rechtskräftig“.
Damit ist klar: Michael Wendler ist rechtskräftig verurteilt und vorbestraft.
Wendler feiert trotzdem Bühnen-Comeback
Für den umstrittenen Sänger scheint die Verurteilung allerdings kaum Einfluss auf seine aktuelle Karriere zu haben. Schon seit Mai steht Wendler wieder auf der Bühne – unter anderem in Diskotheken in Deutschland und im bekannten Megapark auf Mallorca.
Konzerte waren ihm zuvor mehrfach gestrichen worden – allerdings weniger wegen der aktuellen Verurteilung, sondern aufgrund seiner Corona-Leugnungen und umstrittener Aussagen während der Pandemie. Auch bei „Deutschland sucht den Superstar“ wurde er nachträglich aus den fertigen Folgen herausgeschnitten.
Trotz dieser Skandale scheint ein Teil seiner Fangemeinde zu ihm zu halten. In Clubs und auf Mallorca wird er wieder gefeiert, als wäre nichts gewesen.
Ob das Comeback von Dauer ist, bleibt abzuwarten – rechtlich jedenfalls steht fest: Michael Wendler ist verurteilt, das Kapitel vor Gericht ist endgültig abgeschlossen.
Quellen
t-online







