Deutsche Bahn, Weinflaschen, Nebenkosten

Neue Gesetze und Änderungen im Dezember 2023: Das ändert sich für dich!

Die neuen Gesetze und Änderungen im Dezember 2023 bringen uns wieder mal eine Vielzahl an Veränderung. Lies hier, was sich tut!

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Wie im vergangenen Monat stehen neue Gesetze und Änderungen auch im Dezember 2023 an. Während die meisten Gesetzesänderungen zum Jahresende für dich eher unwichtig sind, bringen vor allem weitere Änderungen viel Neues in dein Leben.

Neues Gesetz im Dezember 2023: Weinflaschen-Etiketten sehen anders aus

Wir kennen es von den Zigaretten-Schachteln: das Aussehen von Verpackungen verändert sich. Ein neues Gesetz im Dezember 2023 sorgt für einen Wandel der Weinflaschen.

Allerdings bringt diese Änderung ab 8. Dezember eher einen kleinen Wandel mit sich und gilt für alle Produkte, die ab dem Stichtag hergestellt worden sind. Auf den Weinflaschen müssen künftig Nährwerte und Zutaten angegeben werden. Das zieht nach sich, dass vermutlich vermehrt QR-Codes auf den Etiketten zu finden sind und diese auch größer werden, da mehr Informationen draufpassen müssen.

Neues Gesetz im Dezember 2023: Weinflaschen-Etiketten sehen bald anders aus. (Themenbild)
Neues Gesetz im Dezember 2023: Weinflaschen-Etiketten sehen bald anders aus. (Themenbild) Foto: gilaxia/iStock

Änderung im Dezember 2023: Winterfahrplan bei der Bahn kommt

Es ist eine Änderung im Dezember 2023, die jedes Jahr ansteht: der Winterfahrplan der Deutschen Bahn tritt am 10. Dezember 2023 in Kraft. Dadurch ändert sich hier und da etwas an Abfahrtszeiten, Strecken werden anders bedient und es fahren mancherorts mehr Züge als bisher.

So gibt es bspw. mehr Züge zwischen Berlin und München, Hamburg und Magdeburg (mit neuem Halt in Stendal) oder auf den Strecken Berlin-Wuppertal-Köln, Magdeburg-Schwerin-Rostock sowie Nürnberg-Jena-Leipzig, wobei auf letzterer auch die Städte Rudolstadt und Ludwigstadt an den Fernverkehr angebunden werden.

Eine weitere Neuerung sind die Nachtzüge von Berlin nach Paris sowie nach Brüssel, die in Kooperation mit der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) ab Dezember 2023 gestartet werden. Zunächst sollen die Züge dreimal in der Woche gen Belgien und Frankreich fahren.

Zudem werden immer mehr ältere Züge durch neue Modelle ersetzt bzw. der Bestand ergänzt. So soll der neue ICE4 bald nach Österreich fahren und der ICE3neo vermehrt zwischen NRW, Frankfurt, Stuttgart und München verkehren. Die neuesten Modelle des österreichischen Railjet sollen nach und nach auf der Brennerroute zwischen München und Italien eingesetzt werden und ältere EC-Modelle ersetzen.

Nebenkostenabrechnung für 2022 kommt in vielen Haushalten

Für viele Haushalte gibt es im Dezember 2023 eine Änderung beim finanziellen Rahmen, bedingt durch die anstehende Nebenkostenabrechnung fürs Jahr 2022. Diese muss von Vermieter*innen bis zum 31. Dezember 2023 an die Mieter*innen übergeben werden.

Da Russland im Frühling 2022 den Krieg gegen die Ukraine gestartet hat, kommen hierbei auf viele Haushalte hohe Nachzahlungen zu, weswegen es dieses Mal besonders wichtig ist, alles ganz genau durchzurechnen.

Solltest du die Nebenkostenabrechnung erst nach dem Stichtag bekommen, darf dein*e Vermieter*in keine Nachzahlungen mehr verlangen, außer er ist an der Verspätung nicht schuld. Gegen trotzdem geforderte Nachzahlungen ohne Angabe von Gründen kannst du dich mit einem Musterbrief wehren.

Änderung im Dezember 2023: Jahresvignetten für 2024 in Österreich & Schweiz

Bei dieser Änderung im Dezember 2023 handelt es sich um eine, die vor allem für Personen wichtig ist, die vorhaben, mit dem Auto in Österreich oder der Schweiz Urlaub zu machen. Solltest du also auch im Jahr 2024 planen, nach Österreich oder in die Schweiz zu fahren, lohnt sich der Kauf einer Jahresvignette – denn die gilt schon ab 1. Dezember 2023.

Die Schweizer Vignette 2024 gibt es wie die österreichische Version schon ab 1. Dezember 2023. (Themenbild)
Die Schweizer Vignette 2024 gibt es wie die österreichische Version schon ab 1. Dezember 2023. (Themenbild) Foto: Baloncici/iStock

Neues Gesetz im Dezember 2023: Steuer für Aufsitzrasenmäher

Wer einen großen Garten hat, auf dem Land wohnt oder ein Faible für kleine Fahrzeuge hat, besitzt unter Umständen einen Aufsitzrasenmäher. Der ist im Winter zwar eher eingemottet, aber eine Gesetzesänderung im Dezember 2023 sorgt dafür, dass der Staat ab sofort auch mit im Boot ist. Grund ist eine EU-Richtlinie.

Denn ab dem neuen Monat gilt für Fahrzeuge, die zwischen 6 und 20 km/h fahren, dass sie der allgemeinen Haftpflicht oder Kfz-Haftpflicht unterliegen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: solange der Rasenmäher ausschließlich auf privatem Gelände unterwegs ist, gilt die Versicherungspflicht nicht. Nur beim Befahren öffentlicher Wege greifen die Änderungen.

Google löscht inaktive Konten

Der Softwarekonzern Google will ab 1. Dezember 2023 mit der Löschung von Konten anfangen, die länger als zwei Jahre nicht genutzt wurden. Zuvor wurden Nutzer*innen per Mail an die entsprechende E-Mail-Adresse bzw. die E-Mail-Adresse zur Kontowiederherstellung gewarnt. Grund ist, dass viele ältere Konten nicht über den Sicherheitsstandard der 2-Faktor-Authentifizierung verfügen. Die mit dem Konto verknüpften Mailadressen können zum Erstellen eines neuen Kontos nicht mehr genutzt werden.

Der Löschung kannst du vorbeugen, indem du vor dem neuen Monat im eingeloggten Zustand bspw. eine Mail verschickst oder ein YouTube-Video schaust. Konten, über die etwa Filme oder andere Produkte erworben, Videos auf YouTube hochgeladen oder Apps im Play Store veröffentlicht wurden, sind von der Löschaktion ausgenommen.

Battlefield-Spiele bald nur noch offline spielbar

Am 8. Dezember 2023 gibt’s eine Änderung für dich, falls du gerne Shooter zockst. Die EA-Spiele Battlefield 1943 und Battlefield: Bad Company 1 + 2 sind dann nicht mehr online spielbar, da die Online-Services abgeschaltet werden. Die Einzelspieler-Modi der Bad-Company-Reihe sollen offline aber weiterhin spielbar sein.

Mindestlohn in der Pflege steigt an

Eine Änderung im Dezember 2023 gibt’s in den Pflegeberufen, denn der Mindestlohn wird nochmals etwas angehoben:

  • Pflegehilfskräfte: statt 13,90 Euro gibt es 14,15 Euro

  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: statt 14,90 Euro gibt es 15,25 Euro

  • Pflegefachkräfte: statt 17,65 Euro gibt es 18,25 Euro

Artikelbild und Social Media: artisteer/iStock (Themenbild)