Finanzielle Sicherheit

So bist du nach einer Scheidung finanziell abgesichert

Wie schaffe ich es nach einer möglichen Scheidung finanziell abgesichert zu sein? Isabell Pohlmann, Autorin des Buches "Finanzplaner Frauen" gibt wichtige Tipps.

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Für viele Frauen bedeutet eine Scheidung, dass sie ihre finanzielle Sicherheit verlieren. Darum ist es ein Muss, sich rechtzeitig darüber zu informieren, wie Frau sich auf diesen Fall vorbereiten kann.

Finanzen: ein wichtiges Thema in der Ehe

Natürlich möchte sich niemand über eine mögliche Scheidung Gedanken machen, wenn es in der Ehe gerade gut läuft. Dennoch sollte man die Finanzen nicht aus den Gesprächen verbannen. Es ist wichtig, dass die Partner miteinander über das Thema Geld sprechen. 

"Man muss sich bewusst machen, dass eine Trennung die finanzielle Sicherheit auf den Kopf stellen kann", sagt Isabell Pohlmann, Autorin des Buches "Finanzplaner Frauen - Sorgenfrei, sicher und unabhängig durch alle Lebensphasen". 

Frauen sollten sich darum auch in der Ehe immer wieder Fragen stellen wie: Wie viel Teilzeit kann ich mir auf lange Sicht leisten? Habe ich die Möglichkeit, im Fall einer Trennung meine Stunden aufzustocken? Was kann ich tun, um mich auf die Rente vorzubereiten und abgesichert zu sein?

Eine Möglichkeit, sich abzusichern: Der Ehevertrag

Für viele Paare hat der Ehevertrag direkt eine negative Bedeutung. Wer ihn vorschlägt, muss vielleicht mit Anschuldigungen wie "Machst du dir etwa jetzt schon Gedanken über unsere Scheidung?" rechnen. Dabei ist der Ehevertrag grundsätzlich keine schlechte Idee.

In diesem Dokument können Paare vereinbaren, wie das Vermögen im Fall einer Trennung aufgeteilt wird und wie mit Themen wie Unterhalt und Altersvorsorge umgegangen wird. "Möglich ist zum Beispiel festzulegen, wie später beim Unterhalt finanzielle Einbußen und entgangene Karrieresprünge berücksichtigt werden, wenn eine Frau für die Familie beruflich zurückgesteckt hat", erklärt Isabell Pohlmann. Als Grundlage wird hier überlegt, was beispielsweise eine Frau hätte verdienen können, wenn sie nicht zugunsten der Erziehung der Kinder in Teilzeit gearbeitet oder nicht längere Zeit komplett beruflich ausgesetzt hätte.

Ist dies von vornherein geregelt, ist eine eventuelle Scheidung mit sehr viel weniger Drama und Streitereien verbunden.

Am Anfang der Ehe denkt noch niemand ans Geld. Doch wenn die Beziehung scheitert, kann das Finanzielle auf einmal zu einem der wichtigsten Themen überhaupt werden. 

Mehr Informationen zum Ehevertrag findest du hier.

Die Teilzeit-Falle: Wie kann ich sie umgehen?

37,5 Prozent der deutschen Frauen arbeiten in Teilzeit (Stand: 2017). Gerade im Fall einer Scheidung oder Trennung kann es aber sein, dass es notwendig wird, die Arbeitszeit zu erhöhen. Doch selbst wenn Frauen theoretisch in der Lage dazu wären, ihre Arbeitsstunden aufzustocken, ist es nicht immer möglich, der Teilzeit-Falle zu entkommen. "Es gab und gibt Pläne, einen Rechtsanspruch auf eine befristete Teilzeit zu schaffen, doch bisher wurde das Gesetz noch nicht geändert", so Expertin Pohlmann. "Möglich ist aber, dass zum Beispiel per Tarifvertrag ein Anrecht auf befristete Teilzeit besteht."

Frauen, die vor der bis zu drei Jahre andauernden Kindererziehungszeit Vollzeit gearbeitet haben, haben danach wieder Anspruch auf eine Vollzeitstelle. Sie können also innerhalb dieser drei Jahre 20 Stunden pro Woche arbeiten und anschließend ihr Stundenkonto aufstocken.

Will die Mutter hingegen erst ab dem vierten Geburtstag des Kindes mehr Stunden arbeiten, hat sie zumindest derzeit per Gesetz keine Garantie, dass der Arbeitgeber ihr dann die Vollzeitstelle zurückgibt. "Daher ist es aktuell wichtig, in solchen Fällen das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und eine mögliche Befristung der Teilzeit gegebenenfalls vertraglich festzulegen", sagt Isabell Pohlmann. 

Sollte das Paar die Kindererziehungszeit aufgeteilt haben, verringert sich die Zeitspanne, nach der eine Frau wieder in Vollzeit arbeiten kann, natürlich entsprechend.

Wichtige Info: Die neue große Koalition plant, ein Gesetz für die Befristung der Teilzeit einzuführen. 

Altersvorsorge: Besser früher als später

Auch das Thema Rente ist im Hinblick auf eine mögliche Scheidung sehr wichtig. Zwar gibt es einen gesetzlich geregelten Versorgungsausgleich, der auch die Rente miteinschließt, sodass zum Beispiel die Frau, die beruflich zurückgesteckt hat, Rentenansprüche ihres Mannes übertragen bekommt. Dennoch sollte klar sein: Die gesetzliche Rente wird nicht reichen. Es muss zusätzlich vorgesorgt werden und das besser heute als morgen. 

Riester-Rente: Für Mütter rentabel

Zwar wird die Riester-Rente viel kritisiert, doch es gibt eine Personengruppe, die von dieser Form der Altersvorsorge profitieren kann. Dies sind Personen mit Kindern. Wer Kinder hat, erhält nämlich vom Staat eine Zulage von bis zu 300 Euro pro Jahr und pro Kind. Dieser Zusatzbeitrag kann vor allem Müttern zugutekommen. Zulagenberechtigt ist die Person, die das Kindergeld erhält. Der Betrag von bis zu 300 Euro wird so lange gezahlt, wie Eltern für das Kind Anspruch auf Kindergeld haben. Weitere Infos zur Kinderzulage der Riester-Rente gibt es hier.

"Bei einer Riester-Rente sind den Sparern die eigenen Beiträge und die staatlichen Zulagen im Ruhestand auf jeden Fall sicher", erklärt Isabell Pohlmann.

Betriebsrente: beim Arbeitgeber erkundigen

Zusätzlich sollte man sich bei seinem Arbeitgeber darüber informieren, inwiefern eine Betriebsrente machbar ist. Die Betriebsrente lohnt sich vor allem, wenn der Arbeitgeber einen Teil dazu beisteuert. Die gute Nachricht: Lange war das keine Pflicht, doch ab 2019 muss er das bei Neuverträgen machen. Ab 2022 gilt die Pflicht dann auch für bereits bestehende Verträge.