So geht es nach Abschaffung des Betreuungsgeldes weiter
- Betreuungsgeld abgeschafft: Die wichtigsten Hinweise
- Die wichtigsten Fragen zum Thema Betreuungsgeld im Überblick
- Bekomme ich immer noch Betreuungsgeld und wenn ja, wie lange?
- Wieso sind die Bundesländer für das Betreuungsgeld zuständig?
- Können die Bundesländer nicht einfach ein eigenes Betreuungsgeld einführen?
- Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Betreuungsgeld in den jeweiligen Bundesländern?
Betreuungsgeld abgeschafft: Die wichtigsten Hinweise
Das Betreuungsgeld wurde 2015 offiziell abgeschafft. Es wird seitdem von den Bundesländern geregelt. Trotzdem bleiben für Eltern noch heute viele Fragen offen – hier sind die wichtigsten Hinweise im Überblick.
Die wichtigsten Fragen zum Thema Betreuungsgeld im Überblick
2013 unter heftigen Diskussionen eingeführt, 2015 schon wieder abgeschafft: Das Betreuungsgeld sorgte in der Politik schon immer für Unruhen. Zuletzt entschied das Bundesverfassungsgericht Mitte letzten Endes sogar, dass das damalige Gesetz zum Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstoß. Jetzt liegt die Regelung der Gelder in Händen der Bundesländer. Doch was bedeutet die Veränderung heute wirklich für Eltern?
Bekomme ich immer noch Betreuungsgeld und wenn ja, wie lange?
Bei dem sogenannten Betreuungsgeld handelte es sich um eine Summe von 150 Euro, die Eltern monatlich erhielten, wenn sie ihre Kinder nicht in einer Kindertagesstätte untergebracht haben. Die Zahlungen für Familien, deren Antrag vor Abschaffung des Betreuungsgeldes bereits bewilligt wurde, laufen trotzdem weiter – allerdings nur so lange der zum damaligen Zeitpunkt festgestellte Anspruch besteht. Neue und Folgeanträge werden allerdings nicht mehr berücksichtigt. Wie lange Eltern individuell weiter Betreuungsgeld erhalten, wird in jedem Bundesland einzeln festgelegt. Zurückgezahlt werden muss nichts.
Wieso sind die Bundesländer für das Betreuungsgeld zuständig?
Das Bundesverfassungsgericht kam 2015 zu dem Schluss, dass das Betreuungsgeld eigentlich gar nicht hätte gesetzlich festgelegt werden dürfen. Laut Grundgesetz darf der Bund im Bereich öffentlicher Fürsorge nur agieren, um bundesweit gleiche Lebensbedingungen zu garantieren. Das Betreuungsgeld an sich fällt allerdings in die Familienpolitik, die individuell auf Länderebene geregelt wird.
Können die Bundesländer nicht einfach ein eigenes Betreuungsgeld einführen?
Theoretisch ja, dieses müsste allerdings ohne Zuschüsse vom Bund finanziert werden.
Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Betreuungsgeld in den jeweiligen Bundesländern?
In den meisten Bundesländern gibt es keine Möglichkeit mehr, Betreuungsgeld zu beantragen. Die Gelder sollen stattdessen in die Verbesserung der Kita-Situation fließen. Diese Entscheidung gilt für folgende Länder: Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hessen.
In Bayern kann ein eigenes Betreuungsgeld in einer Höhe von monatlich 150 Euro beantragt werden, ebenso in Sachsen, wo Familien das sogenannte „Landeserziehungsgeld“ erhalten können, das abhängig vom Einkommen ist.
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