Wissenswertes zu niedrigem Blutdruck, Verspannungen und Sodbrennen

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Fragen an Hausärztin Dr. Petra Bracht

Die Allgemeinärztin und Naturheilmedizinerin hat in Bad Homburg eine Privatpraxis. Hier steht sie Ihnen beratend zur Seite.

NIEDRIGER BLUTDRUCK: WAS MAN DANN TUN - UND AUCH VERMEIDEN - SOLLTE

Wenn ich schnell aufstehe oder mich bücke, habe ich das Gefühl, gleich ohnmächtig zu werden. Ich bin aber erst 35 Jahre alt. Mein Arzt meint, das sei harmlos. Stimmt das?

Marie P. (35), Höxter

Antwort von Dr. Bracht:

Ich denke schon. Junge Frauen haben häufig einen niedrigen Blutdruck. Dieser ist sicherlich die Ursache für das Schwindelgefühl. Das liegt daran, dass bei der Veränderung einer Position, beispielsweise vom Liegen zum Stehen, zu wenig Blut in das Gehirn gelangt. Es kommt dadurch zu einer kurzzeitigen Unterversorgung mit Sauerstoff, die allerdings ungefährlich ist. Weil unser Körper aber sehr klug ist, alarmiert er uns durch den Schwindel. Und so stabilisieren Sie Ihren Kreislauf: Ausreichend trinken, am besten anderthalb Liter täglich, regelmäßig Ausdauersport treiben, ab und an in die Sauna gehen und kalt abduschen.

VERSPANNUNGEN LOCKERN: DAS GEHT AUCH ZWISCHENDURCH AM SCHREIBTISCH

Ich hörte von Muskelentspannungs-Übungen, die ich sogar im Büro wegen meines Nackens machen soll. Wie soll das gehen?

Lara D. (38), Moers

Antwort von Dr. Bracht:

Ihre Frage ist sehr wichtig, um lange Arbeitstage am Schreibtisch gut zu überstehen. Eigentlich ist es mit einer einzigen Übung nicht getan; doch diese hier ist wirksam und wird Ihnen gut tun: Richten Sie sich aus der meist gewohnheitsmäßig zusammengesunkenen Sitzposition auf, indem Sie deutlich ins Hohlkreuz gehen. Gleichzeitig nehmen Sie die Fingerspitzen an die Ohren und die Ellbogen auf Schulterhöhe zur Seite. Ziehen Sie die Arme nun weit nach hinten. Sie kommen dabei noch mehr ins Hohlkreuz. Wenn Ihre Lehne niedrig genug ist, beugen Sie sich über diese hinweg nach hinten, ganz vorsichtig. Lassen Sie den Körper so. Ziehen Sie dabei Ihre Nasenspitze so weit es geht in Richtung Bauchnabel, wobei sich die Finger von den Ohren lösen. Machen Sie die Übung am besten jede Stunde einmal für jeweils zwei Minuten. Das lockert!

SODBRENNEN: SÜßES UND FETTES MEIDEN

Seit über einem Monat plagt mich Sodbrennen. Woher kommt es, und was kann ich dagegen unternehmen?

Ursula R. (56), Karlsruhe

Antwort von Dr. Bracht:

Direkt vor dem Magen tritt die Speiseröhre durch das Zwerchfell hindurch. Ein ringförmiger Schließmuskel am Ende dieser Röhre verhindert normalerweise, dass der bereits im Magen vorhandene Speisebrei wieder nach oben zurückfließen kann. Gelangt etwas des sauren Mageninhaltes doch heraus, beispielsweise, wenn der Magen zu voll ist und der Muskel nicht mehr ganz schließt, entsteht

Sodbrennen

. Meine Empfehlung bei

Sodbrennen

: Meiden Sie fette, schwer verdauliche Speisen sowie Alkohol und Nikotin. Denn all das lässt den Schließmuskel erschlaffen. Streichen Sie vorübergehend Süßspeisen von Ihrem Speiseplan. Denn sie führen zur vermehrten Bildung von Magensäure. Tipp: Trinken Sie ein Glas Kartoffelsaft vor jeder Mahlzeit (Reformhaus). Das neutralisiert die Säure und lindert das

Sodbrennen

.

IHR RECHT ALS PATIENT

Was zahlt die Kasse? Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Gut, wenn man sein Recht kennt

ARZT HAFTET NICHT AUTOMATISCH

Gegen meine Knieschmerzen bekam ich ein Gelenkmittel gespritzt. Jetzt hat sich das Gelenk entzündet. Mein Arzt hat jetzt Schuld, oder?

Emelie W., Singen

Ein mögliches Verschulden Ihres Arztes müssten Sie nachweisen. In einem ähnlichen Fall hatte ein Patient geklagt, die verwendete Spritze sei nicht sauber gewesen bzw. der Arzt hätte seine Hände nicht desinfiziert. Da der Patient dies nicht beweisen konnte, verlor er den Schadensersatzprozess. (Az.: 8 U 143/96)

BEHANDLUNG DURCH SOHN BEZAHLT?

Am Wochenende habe ich meinen Sohn in Hamburg besucht. Er ist Arzt und behandelte meine akute Bronchitis. Nun weigert sich die Kasse, die Kosten zu übernehmen.

Rosi H., Leutkirch

Das kann sie auch. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist diese Leistungseinschränkung zulässig. Der Krankenversicherte hat im Normalfall die Möglichkeit, sich in medizinisch gleichwertiger Weise von Ärzten behandeln zu lassen, mit denen er nicht verwandt ist. Die Klausel, so urteilte das Gericht, benachteilige die Versicherten nicht. Die Regelung soll verhindern, dass auch Behandlungen ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden. (Az.: IV ZR 11/00)

AUFKLÄRUNG BEI GÜNSTIGER THERAPIE

Meine Frau musste sich einer Krebstherapie unterziehen. Nun will die Kasse die Kosten dafür nicht übernehmen. Begründung: Es gäbe eine günstigere Behandlung.

Michael H., Trier

Der behandelnde Arzt muss seine Patienten über alle infrage kommenden Therapieformen aufklären. Es ist nicht richtig, krebskranken Patienten eine Therapie anzubieten, wenn die Kosten nur in Einzelfällen von den Kassen übernommen werden. Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten ausführlich und vorher darauf hinzuweisen.