10 Fakten über Marmelade: Fakt 6
Fruchtaufstriche aus anderen Obstsorten als Orangen und Co. nennt man Konfitüre, sofern der Fruchtanteil über 35”‰Prozent liegt. Ist er höher als 45”‰Prozent, wird der Aufstrich als Konfitüre Extra definiert. Eine klarere und fruchtstückchenfreie Konsistenz kennzeichnet den sogenannten Gelee: Er wird aus Fruchtsäften, zum Beispiel von Johannisbeeren, hergestellt. Der Mindestgehalt der jeweiligen Säfte liegt bei Gelee und Gelee Extra, wie auch bei der Konfitüre, bei 35 beziehungsweise 45”‰Prozent.