Dieses Bundesland plant das strengste Handyverbot in Deutschland!
Das erste Bundesland plant ein absolutes Handyverbot in Schulen. Macht das Verbot auch bundesweit Sinn?
Baden-Württemberg macht als erstes Bundesland ernst und will ein komplettes Handyverbot an Schulen einführen – auch außerhalb des Unterrichts. „Wenn Schule ist, hat das Handy Pause“, heißt es aus dem Kultusministerium. Was das genau für Schüler und Lehrkräfte bedeutet, erfährst du hier.
Baden-Württemberg legt vor: Das härteste Handyverbot Deutschlands kommt
Baden-Württemberg will das Handyverbot konsequent durchziehen: Es gilt für alle Schüler, alle Klassen und alle öffentlichen Schulen – und zwar vom ersten Klingeln bis zur letzten Stunde, Pausen inklusive. Losgehen soll das Ganze ab dem Schuljahr 2027/28.
Ein paar Ausnahmen gibt es aber doch: In der Mittagspause, in Internaten während Heim- und Ausgangszeiten sowie bei außerschulischen Veranstaltungen dürfen Schülerinnen und Schüler ihr Smartphone weiterhin benutzen. Das geht aus Eckpunkten hervor, die der dpa vorliegen.
Und auch für Notfälle bleibt Spielraum: Wenn der Nachmittagsunterricht plötzlich ausfällt und schnell die Eltern informiert werden müssen oder wenn der Busfahrplan gecheckt werden muss, soll das Handy erlaubt bleiben. Dasselbe gilt natürlich bei Notfällen, Krisensituationen oder aus gesundheitlichen Gründen: Diabetiker könnten zum Beispiel weiterhin eine App nutzen, um ihren Blutzucker zu messen.
Abstimmung nach den Sommerferien: Dann sind die Schulen dran
Grüne und CDU arbeiten schon länger am Handyverbot in Schulen und wollen nun umsetzen, was man im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Ganz verschwinden Handys und Tablets aus dem Klassenzimmer aber nicht. Denn die pädagogische Nutzung im Unterricht soll weiterhin möglich bleiben.
Bislang war das Thema Handyverbot in Baden-Württemberg Sache der Schulen, landesweite Vorgaben gab es nicht. Ministerpräsident Cem Özdemir hatte sich schon im Wahlkampf klar positioniert und ein Verbot im ganzen Land gefordert: „Dann haben wir Gleichheit unter den Schulen.“
Nach den Sommerferien startet erst einmal die regierungsinterne Abstimmung. Danach soll die geplante Regelung in die Anhörung gehen – mit Experten, Verbänden und Gewerkschaften. Anschließend sind die Schulen am Zug: Sie müssen ihre Schulordnungen entsprechend anpassen.








