Kein Bier mehr mit den Eltern: Warum jetzt Schluss mit „begleitetem Trinken“ ist
Bisher dürfen Jugendliche in Begleitung der Eltern Bier, Wein und Sekt trinken. Damit ist bald Schluss. Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Ausnahmeregelung abschafft.
Ein Sekt zum Anstoßen bei Omas Geburtstag oder ein Bier bei der Grillparty im Schrebergarten: Für viele 14- und 15-Jährige war das jahrzehntelang normal – und sogar legal, solange ein Elternteil oder eine andere sorgeberechtigte Person dabei war. Damit soll nun Schluss sein. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Familienministerin Karin Prien (CDU) gebilligt, der die bisherige Ausnahmeregelung des „begleiteten Trinkens“ abschaffen soll.
Was soll sich beim Alkohol für Jugendliche ändern?
Grundsätzlich gilt in Deutschland bereits heute: Bier, Wein und Sekt dürfen erst ab 16 Jahren gekauft und in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Für 14- und 15-Jährige gibt es bislang allerdings eine Ausnahme. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person dürfen sie diese alkoholischen Getränke bereits trinken.
Genau diese Ausnahme soll nun gestrichen werden. Künftig soll die Altersgrenze von 16 Jahren auch dann gelten, wenn Mama oder Papa dabei sind. Für Eltern bedeutet das: Auch ein Glas Sekt bei der Familienfeier oder ein Bier beim gemeinsamen Grillen wäre für 14- und 15-Jährige dann tabu.
Hochprozentiger Alkohol wie Schnaps ist schon heute erst ab 18 Jahren erlaubt.
Warum soll das „begleitete Trinken“ abgeschafft werden?
Mit der Änderung soll der Jugendschutz gestärkt werden. Im Gesetzentwurf wird argumentiert, dass die bisherige Ausnahmeregelung den Schutz junger Menschen vor den erheblichen Folgen des Alkoholkonsums schwäche. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Suchtprävention und die gesundheitlichen Risiken von Alkohol für Kinder und Jugendliche.
Gerade während der Pubertät befindet sich der Körper noch in der Entwicklung. Kinder und Jugendliche reagieren deshalb empfindlicher auf Alkohol – auch das Gehirn entwickelt sich in dieser Zeit noch.
Seit wann gibt es das „begleitete Trinken“?
Die Regelung ist keineswegs neu: Sie ist bereits seit 1952 im deutschen Jugendschutzrecht verankert. Schon seit Jahren wird allerdings darüber diskutiert, ob sie noch zeitgemäß ist. Bereits 2025 hatten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder für eine Abschaffung ausgesprochen. Auch der Bundesrat setzte sich für eine entsprechende Änderung ein.
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ist die Regelung nun einen weiteren Schritt in Richtung Abschaffung gegangen. Endgültig beschlossen ist die Änderung allerdings noch nicht: Als Nächstes muss sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.







