Kein Scherz!

Für 20 Prozent weniger Gehalt: Anwaltskanzlei erlaubt Mitarbeitern Homeoffice

Hybrides Arbeiten, Homeoffice oder Officeoffice: Die Arbeitswelt erfindet sich aktuell neu. Gäbe es da nicht die ein oder andere kuriose Hürde zu nehmen ...

Für 20 Prozent weniger Gehalt: Anwaltskanzlei erlaubt Mitarbeitern Homeoffice
Foto: Tom Werner/Getty Images
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Keine Frage, Homeoffice ist spätestens seit der Corona-Pandemie ein fixer Bestandteil des Arbeitslebens. Auch künftig wollen immer mehr Mitarbeiter*innen in ihren eigenen vier Wänden arbeiten. Das Problem: Fiese Arbeiternehmer*innen wollen mit miesen Remote-Regeln der Work-Life-Balance ihrer Angestellt*innen einen Strich durch die Rechnung machen ...

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Eigentlich sollte man meinen, dass dank der Corona-Pandemie die Grenzen zwischen Homeoffice und Officeoffice längst verschwommen sind. So aber nicht in der Londoner Anwaltskanzlei Stephenson Harwood.

Zwar würden die Big Bosse es ihren Mitarbeiter*innen ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten, allerdings für 20 Prozent weniger Gehalt. Bedeutet: Rechtsanwält*innen, die im Schnitt ca. 90.000 Pfund (umgerechnet etwa 105.000 Euro) pro Jahr verdienen, verlieren sage und schreibe 18.000 Pfund (umgerechnet etwa 21.000 Euro). Autsch!

100 Prozent Homeoffice für 20 Prozent weniger Gehalt: Das steckt dahinter

Der Grund für diese kuriose Remote-Regel: die Kosten für das tägliche Pendeln, die wegfallen, wenn man von zu Hause aus arbeitet.

Wie "BBC" berichtet, habe das Unternehmen während der Corona-Pandemie angefangen, Mitarbeiter*innen von außerhalb Londons einzustellen, die im Homeoffice für einen niedrigeren Lohn arbeiten - weil sie eben kein Monatsticket oder gar einen vollen Tank brauchen.

Nun, rund zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie "dürften" alle Festangestellt*innen Vollzeit im Homeoffice arbeiten, aber nur, wenn sie die Lohnkürzung infolge des Wegfalls der Kosten für den Arbeitsweg in Kauf nehmen.

Aber: Eine Option, um nicht auf das volle Gehalt verzichten zu müssen, gebe es auch! Dann allerdings dürften Arbeiternehmer*innen nur bis zu zwei Tage die Woche von zu Hause aus arbeiten. Wer die Qual hat, hat die Wahl ...

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Artikelbild und Social Media: Tom Werner/Getty Images