Sind Kinder gesetzlich dazu verpflichtet, im Haushalt zu helfen? Ja, sagt Rechtsanwalt Markus Mingers und verweist auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Zu lautes Reden auf dem eigenen Balkon ist eine Ordnungswidrigkeit, wie das Ordnungsamt in Düsseldorf entschied. Die Begründung: Störung der Nachtruhe.