Gerichtsurteil

Verstößt die WC-Gebühr an Autobahn-Toiletten gegen das Gesetz?

Wer über die Autobahn fährt und auf Toilette muss, bezahlt an der Raststätte schon mal 70 Cent Gebühren. Ist das legal? Ein Gerichtsurteil zum Fall.

Verstößt die WC-Gebühr an Autobahn-Toiletten gegen das Gesetz?
Für Toiletten an Autobahnraststätten muss man bis zu 70 Cent Nutzungsgebühr bezahlen Foto: iStock
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Wer kennt es nicht: Da muss man ganz, ganz dringend auf Toilette, findet eine und zack - muss man erst einmal noch das nötige Kleingeld zusammensuchen, um die Toilette überhaupt betreten zu dürfen!

Ist Eintritt für öffentliche Toiletten gesetzeswidrig?

"Eine Frechheit!" - denkt jeder schon mal, wenn die prall gefüllte Blase schon an die Schmerzgrenze gefüllt ist. Vor allem an Autobahn-Raststätten, wo es keine alternative WC-Möglichkeit gibt (außer sich vielleicht in einen Busch an die Autobahn zu hocken...).

Rainald Grabe klagte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz nun gegen die 70-Cent-Gebühr an Raststätte. Grabe vertritt die Meinung, dass der Toilettengang kostenfrei sein sollte. Eine WC-Gebühr verstoße gegen die Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz ("Nutzung der Toilettenräume durch Gäste darf ein Entgelt nicht erhoben werden") und gegen das Prinzip der Daseinsvorsorge, die eine Grundversorgung der Bürger vorsehe. Grabe verklagte dafür das Bundesland Rheinland-Pfalz.

Toiletten auf Autobahn-Parkplätzen sind kostenfrei

Das Gericht verwies allerdings auf die kostenlosen Toiletten auf Autobahnparkplätzen (ja, die versifften, die stinken, dreckig sind und wo gefühlt nie Klopapier vorhanden ist).

Einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Toiletten haben Menschen in Deutschland nicht, argumentierte der Richter weiter. Die Daseinsversorgung, auf die der Kläger hinwies, sei auch nicht immer kostenlos in Deutschland, sagte der Richter und sog die Trinkwasser-, Gas- und Stromversorgung als Beispiel heran.

Bund gibt Nutzungsrechte an Raststätten ab

Zudem sei das Bundesland Rheinland-Pfalz, was in diesem Fall von Grabe verklagt wurde, nicht für die Gebühr der Autobahnraststätten-Toiletten zuständig - sondern der Bund! Schließlich ist es der Bund, der die Konzessionen an die Raststätten vergibt (und mit ihnen die Nutzungsrechte an die jeweilige Raststätten-WC-Firma - in diesem Fall Sanifair - abgibt).

Rainald Grabe will gegen das Urteil vermutlich weiter vorgehen und in einer weiteren Instanz klagen. Grabe kündigte an, zur Not auch bis zum Europäischen Gerichtshof zu gehen. Wir sind gespannt.

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(ww7)