Empörung um politische Vereinnahmung

Heino wehrt sich gegen AfD-Wahlwerbung! Jetzt zieht der Sänger vor Gericht

Heino geht juristisch gegen einen AfD-Kandidaten vor. Warum der Sänger 250.000 Euro fordert und klare Worte zur Wahlwerbung findet.

Schlagersänger Heino mit schwarzer Sonnenbrille und Fliege bei einem öffentlichen Auftritt auf dem roten Teppich.Auf Pinterest merken
Heino findet klare Worte zu dem Geschehen. Foto: IMAGO / Future Image

Großer Wirbel um Heino! Der Kultsänger, bürgerlich Heinz Georg Kramm, der seit den 1960er-Jahren zu den bekanntesten Stimmen der deutschen Volksmusik zählt, sieht sich aktuell mit einer politischen Vereinnahmung konfrontiert – und reagiert entschlossen. Im Zuge der Landratswahl in der brandenburgischen Uckermark soll der AfD-Kandidat Felix Teichner (35) mit Heinos Namen und Musik Wahlwerbung gemacht haben – offenbar ohne Zustimmung des Künstlers. Für Heino ein klarer Fall: Er zieht vor Gericht.

Wahlwerbung mit „Blau blüht der Enzian“ sorgt für Empörung

Auf Social-Media-Kanälen der AfD soll mit Heinos Namen geworben worden sein. Dabei wurde sein Kult-Hit „Blau blüht der Enzian“ aus dem Jahr 1972 in einen politischen Kontext gestellt. Die verwendeten Slogans lauteten unter anderem: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen!“ sowie „Am Sonntag zählt es! Ja, so blau, blau, blau blüht die Uckermark.“ Die Anspielung auf die Parteifarbe Blau ist dabei kaum zu übersehen.

Zusätzlich wurde ein Ausschnitt des Songs in dem Posting verwendet. Und auch Heinos Markenzeichen, die dunkle Sonnenbrille, tauchte auf einem Wahlplakat auf – getragen vom Kandidaten selbst. Laut Heino geschah all das ohne jede Autorisierung.

Felix Teichner steht in einem blauen Anzug vor einem weißen Pult und spricht.
Der Übeltäter: AfD-Kandidat Felix Teichner. Foto: IMAGO / Christian Spicker

Heino fordert 250.000 Euro und eine Unterlassungserklärung

Als der Sänger von der Aktion erfährt, handelte er umgehend. Er schaltete seinen Anwalt Dirk Strohmenger ein und leitete rechtliche Schritte ein. Heino sieht eindeutig sein Persönlichkeitsrecht verletzt und fordert 250.000 Euro Schmerzensgeld – darüber hinaus verlangt er eine Unterlassungserklärung sowie die sofortige Einstellung der entsprechenden Wahlwerbung. In einem Schreiben seines Anwalts an den AfD-Kandidaten wird betont, dass Heino „jegliche politische Instrumentalisierung ablehnt“ und insbesondere den Kandidaten „nicht wählen würde, wenn er denn könnte“. Zudem sei dem Künstler ein unabsehbarer Reputationsschaden entstanden, da in der Öffentlichkeit der Eindruck verankert werde, er unterstütze die AfD.

Klare Worte von Heino und seinem Management

Auch Heino selbst findet deutliche Worte gegenüber der Bild zu dem Vorfall. Er empfinde es als Unverschämtheit, ungefragt zum Gesicht einer Partei gemacht zu werden. Zwar sei bei seinen Konzerten jeder willkommen – unabhängig davon, welche Partei er oder sie wähle –, doch diese Aktion gehe eindeutig zu weit.

Sein Manager Helmut Werner unterstreicht zudem, dass Heino zwar für konservative Werte steht, jedoch keinerlei Verbindung zur AfD hat. Man würde genauso konsequent gegen jede andere Partei vorgehen, die seinen Namen oder seine Musik ohne Erlaubnis für politische Zwecke nutzen würde. Mit seinem juristischen Vorgehen setzt der Sänger somit ein klares Zeichen gegen politische Vereinnahmung.

Quellen

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