Natascha Kampusch: Wer zahlt die Entschädigung? TV-Sender zieht drastische Konsequenzen
20 Jahre nach ihrer Flucht wollte der ORF eine Dokumentation über Natascha Kampusch zeigen. Doch es gab heftige Kritik. Jetzt zogen die Verantwortlichen die Reißleine – und strichen den Film aus dem Programm
Ihre Geschichte ging um die Welt. Die Geschichte einer Entführung – und einer Flucht in die Freiheit: Am 2. März 1998 wurde die damals 10-jährige Natascha Kampusch auf dem Weg zur Schule entführt. Acht Jahre lang wurde sie missbraucht, geschlagen und vergewaltigt. Der Entführer ließ sie hungern, damit sie schwach und kindlich blieb. Vor 20 Jahren - nach 3096 Tagen - gelang ihr die Flucht.
Auch die Familie spricht in der Doku
Jetzt wollte der ORF anlässlich des 20. Jahrestages eine Dokumentation zeigen: „Natascha Kampusch – Gefangen in Freiheit“. In 95 Minuten wollten die Macher zeigen, wie überfordert selbst die Medizin mit der 38-Jährigen ist. Und laut Sender nehmen darin erstmals Ermittler, Staatsanwälte und Wegbegleiterinnen Stellung zu dem, was sie über die Jahre miterlebt haben. Auch Natascha Kampuschs Schwester Claudia Nestelberger spricht: „Jeder weiß, wie Natascha früher vor der Kamera gesprochen hat. Das gibt es jetzt überhaupt nicht mehr“, sagt ihre Schwester. „Sie ist meist in einer eigenen Welt.“
Doch jetzt die überraschende Wende: Der Sender hat die Doku kurzfristig abgesetzt. Die offizielle Begründung: Es gebe „unterschiedliche Auffassungen betreffend die Persönlichkeitsrechte von Natascha Kampusch“, so die ORF-Pressestelle. Man wolle sich „Zeit für eine entsprechende finale Abklärung geben“.
"Wie kann es zu einer solchen Fehlleistung kommen?"
Auslöser für die Überprüfung scheint die Kritik zu sein, die immer lauter wurde. So fragte zum Beispiel Medienrechtsanwältin Maria Windhager auf Bluesky: „Wer ist im ORF für diese massive Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches von Natascha Kampusch verantwortlich? Wie kann es zu einer solchen Fehlleistung kommen? Wer zahlt die Entschädigung?“

Und auch die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring prüfte rechtliche Schritte. Denn: Die mediale Aufmerksamkeit könne für Betroffene sehr belastend sein und unabsehbare Konsequenzen mit sich ziehen. „Zentral ist, dass identifizierbare Betroffene von schweren Straftaten immer eine selbstständige und absolut informierte Entscheidung treffen können, ob und wie medial über sie berichtet wird“, betonten Caroline Kerschbaumer und Claudia Mikosz, die Geschäftsführerinnen des Weißen Rings.
Wusste Natascha Kampusch von der Doku?
Da stellen sich die Fragen: Unterstützte Natascha Kampusch selbst die Dokumentation? Hat sie erst durch die Presseberichte davon erfahren? Oder weiß sie überhaupt nicht, dass es die Doku gibt?
Gleichzeitig wies der Weiße Ring darauf hin, dass bereits durch die Vorberichterstattung ein erheblicher Schaden entstanden sei. Zahlreiche Medien hätten im Zusammenhang mit der angekündigten Sendung über höchstpersönliche Details zum Gesundheitszustand von Natascha Kampusch berichtet. Die Entscheidung des ORF, die Ausstrahlung derzeit nicht vorzunehmen, sei insofern „als wichtiges Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit Betroffenen von Straftaten“ zu werten: „Opferschutz und die Wahrung höchstpersönlicher Lebensbereiche müssten auch im medialen Kontext oberste Priorität haben.“







