Alltag & Finanzen

Pflegekasse: Diese Zuschüsse stehen Pflegebedürftigen auch noch zu!

Die Kasse zahlt schon ab Pflegegrad 1. Wie du und deine Angehörigen an die notwendigen Zuschüsse kommen.

Nahaufnahme von Händen einer jüngeren Person, die die Hand einer älteren Person am Krückstock hält.
Foto: PIKSEL/iStock
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Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, stehen viele neue Herausforderungen an. Plötzlich wird der Gang zur Toilette schwierig oder das Aufstehen aus dem tiefen Bett klappt nicht mehr so gut. Hier können vielfältige Hilfsmittel dabei unterstützen, die Situation der Betroffenen und ihres Umfelds zu erleichtern. Das Gute: Die Pflegekassen bezuschussen die Kosten oder übernehmen sie teilweise sogar vollständig. Die Versicherten müssen in den meisten Fällen nur einen kleinen Eigenanteil zahlen.

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Welche Pflegehilfsmittel zur Verfügung stehen, zeigt das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de). Es reicht von Desinfektionsmitteln über Hausnotrufgeräte bis hin zu Rollstühlen. Die Pflegekassen gewähren den Zuschuss für die Produkte bereits ab Pflegegrad 1. Für die „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ erstatten die Pflegekassen bei häuslicher Pflege bis zu 40 Euro im Monat.

Wie praktisch: Hilfsmittel-Boxen sind auch im Abo erhältlich

Dazu gehören z. B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Handdesinfektion und Schutzmasken. Tipp: Pflegehilfsmittel-Boxen gibt es im Abo. Einmal beantragt, bekommst du die Box monatlich zugeschickt. Viele Anbieter rechnen direkt mit den Pflegekassen ab (z. B. curablu, 08 00/6 64 90 85 70 (kostenfrei)).

Zu den „Technischen Pflegehilfsmitteln“ gehören beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen und Badewannenlifter. Diese zahlt die Pflegekasse fast komplett. Erwachsene Versicherte müssen zehn Prozent Zuzahlung leisten, maximal 25 Euro pro Hilfsmittel.

Größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen, sodass eine Zuzahlung entfällt. Ein Antragsformular für Pflegehilfsmittel erhältst du von der Pflegekasse.

Häufig unterstützen auch die Anbieter der Produkte bei der Beantragung. Für Pflegehilfsmittel benötigst du kein Rezept. Es kann aber hilfreich sein, eine Stellungnahme von einem Arzt, einer Pflegefachperson oder einem Gutachter des Medizinischen Dienstes vorzulegen.

Typische Hindernisse im Alltag durch Umbauten beheben

In der Wohnung oder im Haus können einige Hindernisse für Pflegebedürftige lauern. Sei es eine Treppe oder ein zu hoher Badewannenrand. Hier helfen sogenannte „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Umbauten, die die Pflege ermöglichen oder erleichtern oder sogar die Selbstständigkeit wiederherstellen, bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 4 000 Euro pro Maßnahme.

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Artikelbild und Social Media: PIKSEL/iStock