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Gas & Strom: Diese Zuschüsse solltest du wirklich kennen!

Hast du im Preisbremsen-Chaos auch den Überblick verloren? Die wichtigsten Finanz-Hilfen im Check erfährst du hier.

Ein Heizkörper, Euro-Banknoten
Foto: Stadtratte/iStock
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Viel wurde Verbrauchern in Sachen Energiekosten versprochen, doch es hakt noch an der einen oder anderen Stelle. Welche Hilfen von der Regierung kommen, wer dabei leer ausgeht und auf welche Zuschüsse wir alle wohl noch eine Weile warten müssen, erklären wir dir hier.

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Gas und Strom: Diese Zuschüsse gibt es

Seit Dezember 2022 übernimmt der Staat die Abschlagszahlungen bei Gas und Fernwärme. Gas-Kunden, die selbst einen Vertrag mit dem Versorger haben, müssen einen Monat nicht zahlen. Fernwärme-Kunden bekamen den Abschlag im Januar wieder gutgeschrieben.

Wer als Mieterin oder Mieter seinen Vertrag über den Hausbesitzer hat, soll die Gutschrift „unverzüglich” mit einer Nebenkosten-Abrechnung zurückbekommen. Wer allerdings über 75 000 Euro im Jahr verdient, muss die Zahlung versteuern.

Seit Januar 2023 sollen Gas-, Fernwärme- und Strompreise gedeckelt werden. Die neuen Preise werden aber erst in den nächsten Wochen auf der Rechnung auftauchen. Für Januar und Februar sind deshalb Gutschriften geplant.

Seit März 2023 sollen nur noch gedeckelte Preise gezahlt werden. Das Gas kostet dann nur max. 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), Fernwärme 9,5 Cent/kWh.

Diese Preise gelten nur bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus wird der Normalpreis fällig. Strom soll bei 40 Cent pro kWh gedeckelt werden.

Aber auch nur bei bis zu 80 Prozent der Menge, die im Vorjahr verbraucht wurde. Darüber zahlt man den Normalpreis. Bereits im Oktober war die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden.

Preisdeckel für Heizöl-Verbraucher?

Heizöl-Verbraucher schauen in die Röhre. Für diese ca. 10 Millionen Haushalte ist kein Preisdeckel geplant, obwohl sich auch hier der Preis verdoppelt hat. Auch ein weiterer Spritpreis-Deckel ist nicht in Sicht.

Zuschüsse aus einem Härtefonds sollen all jene bekommen, die Gas und Strom trotzdem nicht zahlen können. Das gilt auch für Heizöl-Verbraucher in Not. Hausbesitzer können einen Kredit beantragen, bis sie das Geld von den Mietern zurückbekommen.

Energie-Pauschale für Azubis, Studierende & Fachschüler ohne Nebenjob

Azubis, Studierende, Fachschüler ohne Nebenjob bekommen nachträglich 200 Euro als Energie-Pauschale. Wie und wann die ausgezahlt wird, steht aber noch nicht genau fest. Anträge können hier gestellt werden.

Azubis ohne Zusatzverdienst haben im Dezember über die Rentenkasse 300 Euro als Energiepreis-Pauschale bekommen, aber nur, wenn sie die nicht bereits erhalten haben.

Energiekosten-Zuschuss für Wohngeld-Empfänger

Wohngeld-Empfänger sollen einmalig 415 Euro Energiekosten-Zuschuss erhalten, wenn sie alleine leben. Zu zweit 540 Euro plus 100 Euro pro weiterer Person im Haushalt. Es kommt automatisch mit dem Wohngeld.

Bei der Lohnsteuer werden Werbungskosten bis 1200 Euro (zuvor 1000 Euro) ohne Nachweis abgezogen. Die Steuersätze werden so angepasst, dass nach kleinen Lohnerhöhungen nicht viel mehr Steuer fällig wird.

Im Video alle Infos im Überblick zu: Gas & Strom - Diese Zuschüsse solltest du wirklich kennen!

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Artikelbild und Social Media: Stadtratte/iStock