Besondere Schwere der Schuld

Prozess in Düsseldorf: Vater tötet Tochter (7) aus Rache an der Mutter - Das ist seine Strafe

In Düsseldorf erwürgte ein Mann seine eigene Tochter, nur um seiner Frau zu schaden. Jetzt stand er vor Gericht und wurde verurteilt.

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Im Juli 2018 ereignete sich in Düsseldorf ein schreckliches Familiendrama. Aus Eifersucht drohte ein Mann per Videotelefonat seiner Frau mehrfach mit der Ermordung der gemeinsamen Tochter (7). Er unterstellte der Mutter Untreue und wollte von ihr auf diese Weise ein Geständnis erpressen. Wörtlich soll er gesagt haben: „Muss ich das wirklich tun, du Schlampe, bis du das endlich zugibst. Wenn die Polizei hier reinkommt, bringe ich meine Tochter um.“

Die Mutter alarmierte umgehend die Polizei. Spezialkräfte umstellten die Wohnung, in dem sich der Mann mit seiner Tochter aufhielt und verhandelten mit ihm an der verschlossenen Tür. Nach eineinhalb Stunden ergab er sich schließlich, hielt aber seine Tochter leblos im Arm. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Mädchens feststellen.

Richter in Düsseldorf von grausamer Tat entsetzt

Jetzt musste sich der Mann in Düsseldorf vor Gericht verantworten. Der vorsitzende Richter Rainer Drees ist sich sicher: „Er wollte seiner Ehefrau größtmögliche Schmerzen zufügen.“ Daher handele es sich um eine Tat „von ganz besonderer Verwerflichkeit“.

Zusätzlich legte der Angeklagte während der Verhandlung ein „abscheuliches und schier unerträgliches Verhalten“ an den Tag, wie es Staatsanwältin Britta Zur ausdrückte. Der Mann hatte seiner Frau die Schuld zugewiesen und sogar behauptet, sie hätte ihn mit schwarzer Magie verhext.

Lebenslange Haft für den Kindsvater

Das Verhalten des Angeklagten machte sich auch im Urteil bemerkbar. Das Gericht in Düsseldorf verhängte wegen der besonderen Schwere der Schuld die Höchststrafe. Der Mann wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Seine Verteidiger haben hingegen erhebliche Zweifel an der Schuld des Mannes und sind sich sicher, dass es sich um ein schreckliches Unglück gehandelt hätte. Die Drohungen ihres Mandanten seien lediglich Hilfeschreie gewesen. Daher erklärten die Verteidiger: „Wir halten das Urteil für rechtsfehlerhaft und werden unserem Mandanten vorschlagen, Revision einzulegen.“ Zuvor hatten sie einen Freispruch gefordert.  

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