Trennung

Scheidung: Was zu tun ist, wenn die Liebe am Ende ist

Ab wann kann ich mich scheiden lassen? Was kostet eine Scheidung? Ab wann ist eine Scheidung rechtskräftig? Familienanwältin Alexandra Wullbrandt beantwortet alle Fragen zur Scheidung.

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Trennung vor Gesetz: Wie funktioniert eine Scheidung?

Alexandra Wullbrandt ist Familienanwältin und arbeitet seit 2008 in der Heidelberger Kanzlei „Wullbrandt Rechtsanwälte“. Ihr Tagesgeschäft sind Mandanten, die sich scheiden lassen wollen. Sie hat Jura an den Universitäten in Mainz und in Krakau studiert und kann ihre Mandanten entsprechend auf Deutsch und auf Polnisch beraten.

Wunderweib-Redakteurin Mirca Waldhecker hat Alexandra Wullbrandt dazu befragt, warum so viele Ehen geschieden werden, wie eine Scheidung funktioniert und ob sie trotz all der Scheidungen noch an die große Liebe glaubt.

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Scheidung: Interview mit einer Expertin

Alexandra Wullbrandt ist Rechtsanwältin und spezialisiert auf Familienrecht.
Alexandra Wullbrandt ist Rechtsanwältin und spezialisiert auf Familienrecht. Foto: Ivo Kljuce

Liebe Frau Wullbrandt, Sie sind selbst geschieden und verhelfen jeden Tag anderen Paaren zur Scheidung – glauben Sie trotzdem noch an die lebenslange Liebe?

Alexandra Wullbrandt: Ja, das tue ich durchaus. Wobei einem in meinem Beruf bewusst wird, dass das Leben schnelllebiger geworden ist. Ich habe das Gefühl, dass Beziehungen viel schneller aufgegeben werden, Thema Wegwerfgesellschaft. Man ist es gewohnt, dass man sich regelmäßig mit neuen Gegenständen ausstattet und anscheinend ist auch der Partner oder der Ehegatte - teilweise zumindest - leider zu einem Wegwerf-Gegenstand geworden. Das hängt bestimmt auch damit zusammen, dass die Verfügbarkeit größer geworden ist. Durch Partnerbörsen im Internet und die gesamte Vernetzung ist es viel leichter geworden, einen neuen Partner zu finden. Man hat ein unheimlich großes Angebot und bekommt suggeriert, dass es noch etwas Besseres geben könnte. Gleichzeitig wurde Anfang der 70er-Jahre die schuldhafte Scheidung abgeschafft und somit ist auch das „Geschieden sein“ heute nicht mehr gesellschaftlich geächtet, was den Schritt einfacher macht – was aber nicht unbedingt verkehrt sein muss.

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Haben Sie jemals bereut, sich für den Schwerpunkt Familienrecht entschieden zu haben?

Alexandra Wullbrandt: Nein... Es gibt manchmal Tage mit schwierigen Mandanten, da ist es nicht so schön, weil man helfen möchte, die Mandanten sich aber nicht helfen lassen wollen, das nervt und belastet einen dann, aber sonst habe ich es nie bereut.

Welches sind die häufigsten Scheidungsgründe?

Alexandra Wullbrandt: Häufig ist schon ein neuer Partner im Hintergrund, oder er tritt noch während des Trennungsjahres in das Leben von einem der Noch-Ehegatten. Manchmal steht auch schon eine Schwangerschaft mit dem neuen Partner im Raum. Das Trennungsjahr bestärkt häufig den Wunsch nach einer endgültigen Scheidung. Was letztlich zu der Trennung geführt hat, warum und wie oft das Paar gestritten hat oder ähnliches, das erfahre ich im Idealfall gar nicht. Meine Aufgabe ist es lediglich, die rechtlichen Aspekte der Scheidung zu organisieren. Aber wenn zum Beispiel sie einen neuen Partner hat, höre ich schon mal Sätze wie: „Da gibt es doch einen neuen Mann, möge er doch den Unterhalt für sie zahlen.“

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Schicken Sie manche Paare auch mal weiter zum Therapeuten, bevor Sie zur Scheidung verhelfen?

Alexandra Wullbrandt: Es gibt zwei Punkte, an denen Mandanten zu mir kommen. Der eine ist die Vorbereitung einer Trennung oder eine gerade erfolgte Trennung. Der andere Punkt ist dann, wenn ein oder mehrere Trennungsjahre vergangen sind und dann nur noch final geschieden werden soll. Bei Paaren, die frisch getrennt sind, sage ich häufig, dass es gut möglich ist, dass noch innerhalb des Trennungsjahres die Versöhnung stattfindet – und dass ich deswegen ungerne, auch wenn es theoretisch möglich wäre, den Scheidungsantrag stelle, bevor ein tatsächliches Getrenntleben stattgefunden hat. Ich schicke aber nie zum Therapeuten, das sind erwachsene Menschen, das müssen sie selbst wissen.

Welche Schritte sind notwendig, um eine Ehe scheiden zu lassen?

Alexandra Wullbrandt: Grundsätzlich kann eine Ehe geschieden werden, wenn man mindestens ein Jahr getrennt gelebt hat und beide Ehepartner das möchten. Das Getrenntleben kann auch in einem Haus stattfinden, sprich, wenn man sich sehr einig ist, könnte man auch innerhalb eines Hauses getrennte Zimmer , getrennte Küchen und getrennte Betten haben. Wobei das ja kein Dauerzustand ist, daher rate ich Mandanten in solchen Fällen immer dazu, es auch einmal mit der räumlichen Trennung zu versuchen und die zumindest eine Zeitlang durchzuhalten, bevor der Scheidungsantrag gestellt wird. So möchten man vermeiden, dass, wenn es hart auf hart kommt, die Scheidungsanträge wieder zurückgenommen werden – was mir bisher aber nicht passiert ist.

Tatsache?

Alexandra Wullbrandt: Ja. Bisher sind alle Scheidungen, die ich beantragt und zu Gericht geschickt habe, auch geschieden worden. Um die Weihnachtstage werden viele Paare etwas melancholisch, vor allem wenn die Trennung nicht schon Jahre angedauert hat und Kinder oder Familie im Spiel sind – aber meistens legt sich das ab Januar auch wieder. Da bin ich dann auch wieder im Büro, das passt ganz gut.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Alexandra Wullbrandt: Das hängt davon ab, wie streitig die Angelegenheit ist und was alles geklärt werden muss - und davon, wie streitsüchtig man ist. Es gibt Scheidungen, die kann man über mehrere Jahre hinweg bei Gericht halten. Andere sind nach zwei, drei Monaten geschieden.

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Alexandra Wullbrandt: Das kommt ganz darauf an, wie die Menschen eingestellt sind. Erschwerend ist es häufig, wenn Kinder im Spiel sind, weil da ja nicht nur die Beziehung und das gemeinsame Vermögen abgewickelt werden müssen, sondern zum Beispiel auch der Aufenthalt der Kinder geregelt werden muss. Weil es da häufig Streit gibt, schicke ich solche Paare oft zu einer Erziehungsberatungsstelle. Man kann theoretisch für Kinder alles übers Gericht lösen, Aufenthalt, Umgang, Urlaube regeln, da ist das Recht sehr offen für. Aber besser ist es natürlich, wenn die Eltern selbst eine Einigung finden. Die Erziehungsberatungsstelle hilft aber nur, wenn tatsächlich beide Elternteile mitarbeiten.

Wo gibt es denn solche Erziehungsberatungsstellen?

Alexandra Wullbrandt: Diese Beratungsstellen gibt es zum Beispiel bei den Diakonien oder sonstigen karitativen Einrichtungen, aber auch bei den Jugendämtern. Welche Angebote es da gibt, unterscheidet sich je nach Stadt oder Landkreis. Im Zweifelsfall kann man sich zur Regelung von Aufenthalt und Umgang immer ans Jugendamt wende. Wobei da viele Hemmungen bestehen, denn Jugendamt wird oft noch mit Kindesentzug assoziiert – was nicht zwingend so ist. Die Jugendämter helfen gerne beratend dabei, Lösungen für die Kinder zu finden.

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Wie lange sind Ihre Scheidungs-Paare im Schnitt verheiratet?

Alexandra Wullbrandt: Das ist hoch unterschiedlich. Ich hatte es bisher zwei Mal, dass schon unmittelbar nach der Hochzeit geschieden werden sollte. Diese beiden Paare waren vorher relativ lange zusammen. Ich kann Ihnen echt nicht sagen, warum die sich dann trennen wollten und ich glaube, die wussten es auch selbst nicht. Die haben sich wohl einfach geirrt. Ich frage da auch nicht weiter nach, das geht mich nichts an. Wenn mir irgendjemand etwas erzählen möchte, dann höre ich mir das an, aber an sich geht es mich nichts an, warum ein Paar sich trennen möchte. Andere lassen sich erst nach 30, 40 Jahren scheiden, obwohl die Trennung schon länger angedauert hat. Diese Paare haben oft der Kinder wegen versucht, den Schein aufrecht zu erhalten. Der Durchschnitt liegt vermutlich zwischen drei und zehn Jahren.

Was erwartet ein Ehepaar, das sich mit dem Wunsch nach einer Scheidung an Sie wendet?

Alexandra Wullbrandt: Beim ersten Termin erkläre ich das Procedere einer Scheidung und bespreche mit dem Paar die Kosten, die zu erwarten sind. Dazu werde ich erfragen, seit wann das Paar getrennt ist, ob Versorgungsausgleich, Zugewinn oder Kinder ein Thema sind, was sonst noch zu regeln ist. Wieso es zur Trennung kam, frage ich nicht. Die Zeiten sind vorbei, in denen man noch die Schuld gesucht oder die Trennungsgründe rechtlich analysiert hat. Dann muss entschieden werden, wer Mandant wird, denn ein Anwalt kann jeweils nur einen Mandanten vertreten. Danach wird der Scheidungsantrag gestellt. Voraussetzung für die endgültige Scheidung ist in jedem Fall, dass man ein Jahr getrennt leben muss.

Wie kann ich dieses Trennungsjahr nachwiesen?

Alexandra Wullbrandt: Das müssen Sie gar nicht. Im Prinzip ist es so, dass der Anwalt des Mandanten dem Gericht ein Trennungsdatum nennt. Das ist entweder der Zeitpunkt, zu dem die räumliche Trennung stattgefunden hat, oder – sofern die Möglichkeit dazu innerhalb des Hauses besteht – wann man getrennte Räume bezogen und Tisch, Bett und Versorgungsleistungen getrennt hat. Sprich, man darf füreinander nicht kochen, nicht putzen, nicht waschen, nicht mehr gemeinsam einkaufen und natürlich auch das Bett nicht mehr miteinander teilen. Sollte es innerhalb des Trennungsjahres zu Versöhnungsversuchen gekommen sein, die von kurzer Dauer waren, dann bleiben diese im Zweifelsfall unbeachtet. Also auch während des Trennungsjahres könnte man es nochmal miteinander versucht haben, auch ehelicher Verkehr würde grundsätzlich keine Aussetzung des Trennungsjahres bedeuten, wenn es bei allen anderen Dingen passt. Das müsste man dem Gericht so erklären und beim Scheidungstermin werden dann selbstverständlich beide Parteien dazu angehört, ob das, was im Antrag steht, so der Wahrheit entspricht. Wenn dann immer noch beide Seiten die Scheidung wollen und dem Gericht das so erklären, wird entsprechend entschieden.

Wenn ein Ehegatte sich querstellen sollte, dann würde nach drei Jahren des Getrenntlebens geschieden werden, auch ohne sein Einverständnis.

Wie sieht es bei einer Scheidung mit dem Ausgleich der Rentenansprüche aus?

Alexandra Wullbrandt: Bei längerer Ehedauer muss ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden - das ist der Ausgleich der Rentenansprüche - sofern der nicht ausdrücklich mit notarieller Urkunde ausgeschlossen wurde. Dieses Versorgungsausgleichs-Verfahren kann sehr lange dauern, da die Rentenversicherungen das zum Anlass nehmen, den kompletten Rentenverlauf des zu Scheidenden zu überprüfen. Die überprüfen dann nicht nur die Ehedauer, sondern die gesamte Rentenzeit; versuchen Lücken zu klären und zu schließen - und je nachdem wie gut die Beteiligten da mitarbeiten oder wie einfach das ist, im Nachhinein noch Unterlagen, etwa von früheren Arbeitgebern, beizubringen, kann sich das sehr lange hinziehen. Durchschnittlich sind das neun bis zwölf Monate, die ab Scheidungsantrag mit Versorgungsausgleich zugewartet werden müssen, bevor es den Scheidungstermin gibt – ohne dass man sich noch über Weiteres streitet.

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Wie läuft ein Scheidungstermin ab?

Alexandra Wullbrandt: Bei einer einvernehmlichen Scheidung, wo nichts anderes geklärt wird, ist es so, dass beide Ehegatten, einer mindestens mit Anwalt, zum Termin erscheinen. Dazu müssen sie unbedingt ihre Personalausweise mitbringen, damit der Richter sicher sein kann, dass auch wirklich die zu Scheidenden vor ihm sitzen. Bei einer Scheidung gibt es genauso eine Anwesenheitspflicht, wie bei einer Eheschließung. Man kann sich da nicht vertreten lassen. Danach wird erst der Antragsteller zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört. Er wird dann erklären, wann er sich vom Partner getrennt hat, wird erklären müssen, dass er die Ehe für gescheitert hält und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr aufnehmen möchte. Daraufhin stellt der Anwalt den Scheidungsantrag. Danach wird die Gegenseite zu den gleichen Fragen angehört, ob er bestätigt, was der Antragsteller zur Trennung geäußert hat, ob auch er die Ehe für gescheitert hält und sie nicht wieder aufnehmen möchte. Wenn das alles bejaht wird, ist das Scheidungsprocedere an sich schon erledigt. Danach wird meistens noch der Versorgungsausgleich vorgelesen und gegenseitig übertragen. Zum Ende hin wird zum Einkommen befragt, weil das entscheidend ist für die Kosten der Scheidung und den Streitwert. Nach höchstens zehn Minuten ist so ein Termin beendet.

Allerdings muss man sich gedulden, bis die Ehe rechtsgültig geschieden ist, denn wenn nur ein Anwalt anwesend ist, ist man nicht automatisch nach dem Termin geschieden, auch wenn der Richter das so ausspricht. Man muss warten, bis einem selbst und dem Rentenversicherungsträger der Scheidungsantrag zugestellt wird und nach Ablauf eines Monats nach Zustellung an alle Beteiligten ist diese Scheidung dann erst rechtskräftig. Man kann also nicht direkt nach dem Scheidungstermin zum Standesamt gehen und sich neu trauen lassen. Im Gegenzug hat man noch einen Monat Bedenkzeit, um vielleicht zu sagen: Ich möchte doch nicht geschieden werden. Was bei mir allerdings auch noch nicht passiert ist.

Was kostet mich eine Scheidung?

Alexandra Wullbrandt: Die Kosten richten sich nach dem monatlichen Einkommen der Ehegatten. Diese Summen werden zusammengerechnet und mit 3 multipliziert. Einige Gerichte machen dann einen Abzug von 750 Euro vom Gesamtstreitwert pro Kind. Das ist ein Bonus, das können die Gerichte machen, machen aber nicht alle. Hinzu kommt der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs, das sind zehn Prozent des Werts der Ehescheidung, multipliziert mit der Anzahl der Rentenansprüche, die ausgeglichen werden.

Ein Beispiel: Wenn man ein Einkommen von 3000 Euro hätte, ohne Kinder, wäre der Scheidungsstreitwert 9000 Euro, davon dann 10 Prozent, sprich 900 Euro, mit der Anzahl der Rentenansprüche multipliziert, ist dann der Streitwert des Versorgungsausgleichs. Bei zwei Rentenansprüchen wären das dann nochmal 1800 Euro und wir hätten einen Gesamtstreitwert von 10.800 Euro. Das sind ist dann der Wert nach dem sich die Gerichts- und die Anwaltskosten bemessen. Ans Gericht würden bei diesem Streitwert ca. 400 Euro gehen, der Anwalt würde ungefähr 1.800 Euro bekommen. Die Anwaltskosten bezahlt grundsätzlich derjenige, der den Anwalt bestellt. Von den Gerichtskosten trägt jeder Ehegatte die Hälfte. Die Rechnung für den Anwalt kann auf Wunsch aber auch zwischen den Ehegatten geteilt werden.

Gibt es Möglichkeiten der finanziellen Hilfe, wenn ich eine Scheidung will, die Kosten aber nicht tragen kann?

Alexandra Wullbrandt: Wir Anwälte müssen immer darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen zu beantragen. Wenn diese bewilligt wird, werden die Kosten für Gericht und Anwalt ganz oder teilweise von der Staatskasse getragen. Bei dieser Verfahrenskostenhilfe werden auch Schulden berücksichtigt und sonstige besondere Belastungen, wie zum Beispiel Miete und Nebenkosten. Das alles wird plus Selbstbehalt zum Leben vom Einkommen abgerechnet und dann schaut man, wie viel vom Einkommen noch verbleibt. Wenn nichts oder ein Minus bleibt, bekommt man die Scheidung sozusagen kostenlos. Was man dabei beachten muss ist, dass diese Verfahrenskostenhilfe vier Jahre lang nach der Scheidung überprüft werden kann und wird. Sollte man innerhalb von vier Jahren nach Antragstellung zu Geld gelangen, müsste man das dem Gericht mitteilen und das Geld zurückzahlen.

Gibt es bestimmte Aspekte, die ich als Frau bei einer Scheidung besonders beachten sollte?

Alexandra Wullbrandt: Ich finde für Frauen wichtiger, dass man bei der Eheschließung und der Führung der Ehe darauf achten sollte, dass man sich mittlerweile nicht mehr komplett in die Arme des Mannes fallen lässt. Das Familienrecht ist weitestgehend reformiert worden und dieser großzügige Arzt-Gattinnen-Unterhalt, wo die Frauen nach der Scheidung auf Lebenszeit einen hohen Unterhaltsanspruch hatten, die Zeiten sind vorbei. Selbst bei Kinderbetreuung ist es modifiziert worden, auch bei Kleinkindern ist es so, dass man mindestens halbschichtig arbeiten gehen muss. Von daher sollte man durchaus darauf achten, dass man trotz Ehe und „Ernährer“ versucht, einen Fuß im Beruf zu behalten und sich nicht komplett auf das Band der Ehe zu verlassen, um später eventuell erhebliche Nachteile zu vermeiden. Die Gerichte sind in Sachen nach-ehelicher Unterhalt wirklich strikt geworden.

Wie schafft man es, eine Scheidung so friedlich abzuwickeln, dass man nachher noch befreundet sein oder sogar zusammenarbeiten kann?

Alexandra Wullbrandt: Ich glaube, das ist eine Frage des Charakters der Ehegatten. Es ist sicherlich auch individuell entscheidend, welche Verletzungen in welcher Tiefe stattgefunden haben und wie die Ehegatten das selbst verkraften können. Die einen stecken besser weg und können besser abschließen. Andere hängen den Vorfällen in der Ehe noch jahrelang nach, was wirklich nicht zu empfehlen ist. Und dann ist es sicherlich nützlich, wenn man einen Anwalt hat, der einen gut und sachlich berät. Am besten ist es immer, wenn beide Ehegatten gut beraten sind und keiner der Anwälte auf Krawall gebürstet ist.

Wie finde ich einen Scheidungsanwalt, der uns sachlich berät, ohne zusätzlich Feuer ins Öl zu gießen, damit wir uns auch wirklich scheiden lassen und er sicher sein Geld verdient?

Alexandra Wullbrandt: Da gibt es keine allgemeinen Ratschläge. Man muss sich individuell bei seinem Anwalt wohl und gut beraten fühlen. Wenn irgendetwas nicht passt, sollte man sich auch nicht davor scheuen, eine zweite Meinung einzuholen, auch wenn das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Würden Sie denn nochmal heiraten, obwohl Sie schon mal eine Scheidung durchlebt haben?

Alexandra Wullbrandt: Sicherlich … eine Scheidung ist ja nichts Unangenehmes. Man kann sie unangenehm gestalten, aber an sich ist sie nichts Dramatisches. Man kann es immer noch ein zweites Mal versuchen.

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Mehr Informationen zu unserer Expertin

Rechtsanwältin Alexandra Wullbrandt ist seit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft überwiegend als Anwältin im Familienrecht tätig und begegnet nahezu täglich neuen Menschen mit ihrer ganz persönlichen Geschichte und ihren individuellen familienrechtlichen Anliegen. Dabei abzuwägen und die richtige Entscheidung zu treffen, welches der richtige Weg zur Lösung dieser Probleme ist, ist ihr größtes Anliegen.

Mehr Informationen zu Alexandra Wullbrandt und der Kanzlei „Wullbrandt Rechtsanwälte“ gibt es hier: www.wullbrandt-rechtsanwaelte.de

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