Steuern & Gehalt

Steuerklasse nach Heirat: So sparst du Geld

Nach der Eheschließung ändert sich vieles, wobei bei du bei den meisten Dingen mitsprechen kannst. Auch die Steuerklasse ist da keine Ausnahme! Doch welche Steuerklasse nach der Heirat sollte gewählt werden? Wir verraten dir, wie du die richtige Entscheidung triffst.

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„Möchtest du mit mir die Steuerklasse wechseln?“ nicht so romantisch wie: „Willst du mich heiraten?“, aber das Ergebnis ist das gleiche. Beides läuft auf eine Eheschließung hinaus. Doch inwiefern ändert sich die Steuerklasse nach der Heirat? Was gibt es zu berücksichtigen und wie könnt ihr am meisten Geld sparen? Diese Fragen klären wir für dich und erklären nicht nur, wie du die Steuerklasse nach der Heirat zu deinem Vorteil beeinflussen kannst.

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Welche Steuerklassen gibt es nach der Eheschließung?

Normalerweise gibt es 6 Steuerklassen, wobei die vierte einen kleinen Zusatz hat. Nach der Heirat gibt es drei Möglichkeiten. Ihr habt die Wahl zwischen Steuerklassenkombinationen 4/4, 5/3 und 4/4 mit Faktor.

Nach der Eheschließung ändert sich eure Steuerklasse automatisch von 1 auf 4. Eine Änderung ist natürlich möglich, dafür müsst ihr lediglich einen Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten stellen. Doch bevor ihr diesen Antrag stellt, müsst ihr wissen, welche Steuerklassenkombination für euch am sinnvollsten ist. Die erste Frage, die ihr klären müsst …

Welche Steuerklasse soll es sein?

Die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 wird meist dann gewählt, wenn ein Einkommensverhältnis von 60 zu 40 Prozent vorliegt. Das Netto auf dem Konto ist dann monatlich zunächst deutlich höher, aber es ist meist auch mit einer Steuernachzahlung zu rechnen.

Die Steuerklasse 3 bekommt dann der Ehepartner mit dem höheren Einkommen und der andere Partner Steuerklasse 5. Dieser hat dann höhere Abzüge und keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag.

Die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 lohnt sich aus steuerlicher Hinsicht, wenn die Einkommensspanne nicht mehr als 10 Prozent beträgt.

Die dritte Möglichkeit ist die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor. Dabei wird der Splittingvorteil bereits während des Jahres berücksichtigt.

Ein Wechsel ist einmal im Jahr möglich. Der Antrag für das Folgejahr muss bis zum 30. November im Finanzamt eingegangen sein. Allerdings müsst ihr bei der Wahl berücksichtigen, ob ihr gemeinsam oder getrennt veranlagt werden möchtet.

Gemeinsam oder getrennt veranlagt?

Ihr könnt frei entscheiden, ob ihr gemeinsam oder lieber getrennt veranlagt werden wollt. Das könnt ihr bei euer Steuererklärung angeben. Werdet ihr gemeinsam veranlagt, müsst ihr eine Erklärung abgeben. Habt ihr euch für die Steuerklassenkombination aus 3 und 5 entschieden, werdet ihr automatisch gemeinsam veranlagt.

Ob sich eure Wahl lohnt, könnt ihr auch mittels des Steuerklassenrechners überprüfen. Dieser berücksichtig aber nur euer Einkommen und keine Kapitaleinlagen, etc.!

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Wie funktioniert das Ehegattensplitting?

Wenn ihr getrennt veranlagt werdet, ändert sich für euch nichts. Doch wenn ihr eine gemeinsame Steuererklärung abgeben wollt, wird die Einkommenssteuer nach dem Ehegattensplitting-Verfahren berechnet.

Dafür wird von eurem zuständigen Finanzamt euer zu erwartendes Jahreseinkommen addiert und ihr wie ein Steuerpflichtiger behandelt. Der entstandene Betrag wird halbiert und als Grundlage für die Einkommenssteuer genutzt. Die Summe wird verdoppelt und ist die zu zahlende Einkommenssteuer.

Steuerklasse nach Heirat: Was passiert, wenn einer arbeitslos wird?

Wenn ein Ehepartner arbeitslos wird, gerade wenn es die einkommensstärkere Person ist, scheint ein Steuerklassenwechsel sinnvoll zu sein. Was er sicherlich in vielen Fällen auch ist. Aber ein Wechsel der Steuerklassen wird von der Agentur für Arbeit nur dann berücksichtigt, wenn dadurch weniger Arbeitslosengeld gezahlt werden muss.

Wann ergibt ein Steuerklassenwechsel Sinn?

Möglich ist ein Steuerklassenwechsel in vielen Fällen und durchaus sinnvoll, wenn eine Schwangerschaft geplant ist. Dabei spielt natürlich die individuelle Situation eines jeden Ehepaares eine große Rolle, doch Fakt ist: Sowohl das Mutterschaftsgeld wie auch das Elterngeld richten sich nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor einer Geburt. Das bedeutet, je höher der Nettoverdienst, desto höher das Elterngeld. Daher kann aus finanzieller Sicht - vor der Geburt eures Kindes - ein Wechsel sowie die Klärung, wer sich Zuhause um das Kind kümmert, durchaus lohnen.

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