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Verspätung, Ausfall, Streik: Diese Rechte hast du als Passagier*in

Welche Entschädigungen dir als Passagier*in zustehen, wenn es bei der An- oder Abreise nicht so läuft wie geplant.

Verspätung, Ausfall, Streik: Diese Rechte hast du als Passagier
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Die folgenden Rechte und Entschädigungen stehen dir zu, wenn Flug, Bus oder Bahnfahrt nicht problemlos von statten ging.

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Regelungen für Flugreisen

Kommt ein Flieger zu spät am Zielort an, hast du Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichszahlung. So sieht es die EU-Fluggastrechte-Verordnung vor. Diese greift, wenn dein Flug entweder in einem EU-Land gestartet ist oder der Flieger einer Fluggesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union in der EU gelandet ist.

Wichtig: Erste*r Ansprechpartner*in für Ihre Belange ist im Fall einer Pauschalreise immer der*die Reiseveranstalter*in, bei einer reinen Flugreise die Fluggesellschaft.

Was dir bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielort zusteht, hängt von der Flugstrecke ab: 250 Euro sind es bei bis zu 1 500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3 500 Kilometern, 600 Euro bei einem Flug von mehr als 3 500 Kilometern. Aber: Die Airline muss nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände Schuld waren, z. B. Unwetter oder Terrorwarnungen.

Fällt ein Flug komplett aus, kommt es für die Frage, ob und wie du entschädigt werden kannst, darauf an, wann du darüber informiert wurdest. Ein besonderer Fall sind Streiks: Legen Bord- oder Bodenpersonal ihre Arbeit nieder, muss sich die Fluggesellschaft entweder um einen Ersatzflug kümmern oder dir den Ticketpreis erstatten.

Sollten hingegen Flughafenmitarbeiter*innen oder Fluglots*innen streiken, kannst du meist keine Ansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Was dann zu tun ist und weitere Infos für solche Fälle kannst du z.B. in der Flugärger-App der Verbraucherzentrale nachlesen.

Ansprüche bei Fernbusreisen

Die wohl preiswerteste Art zu reisen, ist die mit dem Fernbus. Kommt es dabei zu Verspätungen, ist im Gegensatz zu Flieger und Zug nicht die Ankunftszeit am Zielort ausschlaggebend, sondern die Abfahrtszeit. Allerdings muss die planmäßige Wegstrecke mindestens 250 Kilometer betragen, um Ansprüche geltend machen zu können. Und es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände wie Unwetter oder Staus die Ursache für die Verspätung sein. In diesen Fällen haftet das Busunternehmen nicht.

Ansonsten muss man dir bei einer Verspätung ab 90 Minuten Snacks und Getränke kostenlos zur Verfügung stellen. Ist wegen der Verspätung die Unterbringung in einem Hotel von einer oder maximal zwei Nächten vonnöten, muss auch dieses vom Busunternehmen organisiert und bezahlt werden (bis zu 80 Euro pro Person und Nacht). Beides gilt aber nur, wenn die Fahrt planmäßig mehr als drei Stunden gedauert hätte.

Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten oder bei einem Fahrtausfall können Passagiere wählen zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung ans Ziel. Hat dich das Busunternehmen diesbezüglich nicht über deine Rechte aufgeklärt und über deine Möglichkeiten informiert, sind zusätzlich zur Erstattung deines Tickets 50 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung möglich.

Das gilt für Zugfahrten

Klimaschonend, schnell und komfortabel reisen – das verspricht man sich von einer Zugfahrt. Doch die Realität sieht oft anders aus: Verspätungen und Zugausfälle sind leider an der Tagesordnung.

Ist für Zugreisende schon vor Reiseantritt klar, dass sich die Ankunft am Zielort um mehr als 60 Minuten verzögern wird oder der Zug komplett ausfällt, können sie von der Fahrt zurücktreten und den kompletten Reisepreis zurückverlangen. Das gilt auch für Passagier*innen, die während der Fahrt merken, dass sie nicht pünktlich ankommen werden, weil beispielsweise ein Anschlusszug nicht mehr erreicht werden kann.

Dann kannst du sogar kostenlos zu deinem Startbahnhof zurückfahren. Alternativ ist es auch möglich, die Bahnfahrt zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.

Bei einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten können sich Passagier*innen 25 Prozent des Reisepreises erstatten lassen. Bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Dazu lässt man sich die Verspätung am besten von einem Bahnmitarbeiter*innen schriftlich bestätigen.

Entschädigungen unter 4 Euro werden allerdings nicht ausbezahlt. Übrigens: Laut neuer EU-Fahrgastrechte müssen Bahnunternehmen ab Juni 2023 keine Entschädigungen mehr zahlen, wenn sich der Zug wegen „höherer Gewalt“ wie Unwetter verspätet. Streiks zählen allerdings nicht dazu.

Gut zu wissen für Reisende im Regionalverkehr: Wer ein Ticket für einen solchen Zug gelöst hat, darf in vielen Fällen einen teureren aus dem Fernverkehr nutzen, wenn absehbar ist, dass du ansonsten deinen Zielort mindestens 20 Minuten zu spät erreichst.

Allerdings musst du dir vorher eine entsprechende Fahrkarte lösen. Das Geld dafür kannst du nachträglich zurückfordern.

Für die Erstattung sämtlicher Kosten steht Passagieren das Fahrgastrechte-Formular zum Ausfüllen zur Verfügung. Dieses lässt sich auf der Homepage der Deutschen Bahn herunterladen. Wer sein Ticket über die DB Navigator App gekauft hat, kann seine Ansprüche auch direkt dort anmelden.

Im Video: Neue Gesetze und Änderungen im Juni 2024

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Artikelbild und Social Media: Valeriy_G/iStock

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