Würden Sie Ihr Kind Matt-Eagle nennen?
Der
Name des Ungeborenen ist immer ein großes Thema: Hat man sich einen Namen ausgesucht, den vielleicht schon eine Freundin für sich beansprucht? Vielleicht um Streit zu vermeiden, entscheiden sich manche Eltern direkt für sehr ausgefallene Baby-Namen. Diese werden aber nicht immer vom Standesamt genehmigt.
Matt-Eagle. Ja, Sie lesen richtig. Ein deutsches Standesamt hat jetzt den Namen Matt-Eagle genehmigt. Zwar die englische Schreibweise, aber deutsch ausgesprochen die Bezeichnung für ein Partygericht aus Mett: Vielleicht nicht unbedingt der beste Name, um ins Leben zu starten?
In Deutschland müssen Namen für Neugeborene angemeldet werden. Je exotischer der Name, desto höher die Wahrscheinlichkeit, das er abgelehnt wird. Es gilt, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht. In einigen Fällen ist dieser Art der Überwachung auch sicher angebracht.
Diese Namen wurden von deutschen Standesämtern verboten: Bierstübl, Crazy Horse, Atomfried, Gastritis, Grammophon, Gucci, Nelkenheini, Pfefferminza, Rasputin, Rosenherz, Pumpelstilzchen, Satan, Schnucki, Sputnik, Steißbein, Störenfried, Verleihnix, Waldmeister, Whiskey, Woodstock.
Erlaubt wurden neben Matt-Eagle diese Namen: Alemmania, Apple, Blaubeere, Chanel, Dee-Jay, Despot, Emilia-Extra, Fanta, Harley, Ikea, Junior, Milka, Napoleon, Phoenix, Popo, Rapunzel, Schneewittchen, Schokominza, Sheriff, Siebenstein, Sioux, Smudo, Solarfried, Sonne, Sultan, Tarzan, Wasa, Waterloo.
Warum genau diese Namen genehmigt wurden, liegt im Ermessen der Standesämter. Ob die kleine Emilia-Extra oder der kleine Popo mit ihren Namen wirklich glücklich werden, bleibt fragwürdig.