Ständig ist es weg

Zu langsames Internet? So bekommst du dein Geld zurück!

Wenn die Internet-Verbindung zu langsam ist, gibt's Geld zurück. Wie du deinen Anspruch geltend machst.

Internet zu langsam? Es gibt Geld zurück oder du zahlst weniger! (Themenbild)
Internet zu langsam? Es gibt Geld zurück oder du zahlst weniger! (Themenbild) Foto: Tero Vesalainen/iStock
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Bis zum Äußersten gespannt kauert man auf der Sofakante – und genau in dem Moment, in dem sich die beiden Hauptpersonen der Lieblingsserie endlich küssen wollen, gibt die Internet-Verbindung den Geist auf!

Das an sich ist schon ärgerlich genug. Viel schlimmer ist, dass viele solche Ausfälle als gegeben hinnehmen und weiterhin brav den vollen Verbindungspreis zahlen. Das muss nicht sein.

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Internet langsam = weniger zahlen! Kunden sind nicht länger machtlos

Wenn das Internet langsamer ist als angegeben, kannst du weniger zahlen! Bundesweit buhlen etwa 350 Anbieter um uns Verbraucher, die die Qual der Wahl zwischen 2500 Tarifen für eine Internet-Verbindung haben. Die meisten Tarife bieten eine Flatrate für die Internet-Nutzung und das Telefon. Mit besonders günstigen Angeboten sollen Kunden angelockt werden. Doch in sehr vielen Fällen können oder wollen die Anbieter die vertraglich zugesicherte Leistung – nämlich den schnellen und stabilen Zugang zum Internet – gar nicht erfüllen.

Nach einem langen Kampf hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen erreicht, dass der Anspruch auf die versprochene Leistung gesetzlich festgeschrieben wurde. Der große Haken: Wir Kunden müssen selbst aktiv werden, um unser zu viel gezahltes Geld anteilig zurückzubekommen.

Internet zu langsam: Diese Voraussetzungen bringen Geld zurück

Die Störung muss laut Gesetz „erheblich, kontinuierlich und regelmäßig wiederkehrend“ auftreten. Das heißt: Wurden 90 Prozent der versprochenen Minimal-Geschwindigkeit mehrmals nachweislich unterschritten, hast du einen Anspruch auf Nachbesserung oder Kürzung der Rechnung.

Den Nachweis musst du selbst erbringen: An drei aufeinanderfolgenden Tagen misst du mindestens 30 Mal, wie schnell die Internet-Verbindung ist. Wie das geht? Du lädst dir die offizielle App mit der Mess-Software der Bundesnetzagentur (www.breitbandmessung.de) auf den Computer oder das Tablet (erhältlich für Windows und Apple). Das Gerät sollte für die Messungen über das LAN-Kabel mit dem Internet verbunden sein und nicht nur übers WLAN.

Alle Einzelmessungen per Ausdruck oder Bildschirmfoto (Screenshot) sichern. Belegen deine Messungen die schlechte Leistung, melde dem Anbieter den Mangel schriftlich und gib ihm einen Tag zur Behebung. Hat sich am folgenden Werktag nichts getan, kannst du die Zahlungen kürzen.

Langsames Internet: Geld zurück oder Rechnung kürzen

Werden nachweislich häufig nur 70 Prozent des vereinbarten Daten-Volumens bereitgestellt, darfst du die Rechnung um 30 Prozent kürzen. Oder du machst dir die Mühe, die Störungen detaillierter aufzuschlüsseln. Dann kannst du für den 3. und 4. Tag jeweils um 10 Prozent der monatlichen Gebühr kürzen, ab dem 5. Tag dann für jeden weiteren Tag um 20 Prozent.

Oder: Du bittest den Anbieter um eine Gutschrift als Entschädigung. Bleibt das Internet dann immer noch häufig zu lahm, kannst du nach dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) direkt nach der Grund-Laufzeit kündigen. Frist: Ein Monat. Im Streitfall schlichtet die Bundesnetzagentur (Telefon: 030/22 48 05 00).

Wie du sonst noch gut Geld sparen kannst, verraten wir dir im Video:

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Video: Glutamat

Artikelbild und Social Media: Tero Vesalainen/iStock (Themenbild)

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