Baby verhungert: Kleine Ashley wog zum Schluss nicht einmal 1 Kg
Trauer um Ashley: Das Baby wurde nur vier Monate alt. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen die Eltern.
Es ist ein Fall, der ganz Deutschland bewegt. Am 26. September 2025 verstarb in Brunsbüttel ein vier Monate altes Mädchen. Dem vorläufigen Obduktionsbericht zufolge an massiver Unterernährung. Seitdem befinden sich die Eltern (beide 24) in Untersuchungshaft. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Vorwurf: Gemeinschaftlicher Mord durch Unterlassung.
„Nach dem Ergebnis unserer Ermittlungen haben die Eltern ihr Kind nicht ausreichend ernährt und mit Flüssigkeit versorgt. Das Ganze soll in einem Zeitraum von einem Monat zu erheblichen Leiden des Kindes geführt haben“, bestätig Peter Müller-Rakow, Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber der „Bild-Zeitung“
Säugling verhungert: Wie konnte es soweit kommen?
Laut Staatsanwaltschaft sei das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt; die Eltern haben das Leid des Kindes über Wochen in Kauf genommen, statt Ashley zu versorgen. Wie die SHZ berichtet, wog das Kind am Ende kaum noch ein Kilogramm. Beide Eltern bestreiten die Schuld am Tod ihres Kindes. Bisher ist noch nicht bekannt, wann der Prozess vor dem Itzehoer Landgericht beginnt.
Besonders erschreckend: Die Eltern des toten Mädchen waren dem Jugendamt nicht unbekannt. Die Oma des toten Babys erklärt in einer Nachricht, die der „Bild-Zeitung“ vorliegt: „Wir und noch viele andere standen seit einem Jahr mit dem Jugendamt in Kontakt, welches leider auf ganzer Linie versagt hat.“ Denn Ashleys Eltern haben noch zwei weitere gemeinsame Kinder, mit denen sie überfordert waren. Die dreijährigen Zwillinge sind derzeit anderweitig untergebracht, sollen ebenfalls unterernährt sein.
Nach dem Tod von Baby Ashley veranlasste die Staatsanwaltschaft Durchsuchungen beim Jugendamt des Kreises Dithmarschen in Heide sowie in der Privatwohnung eines Mitarbeiters. Im Fokus der Ermittlungen steht unter anderem die Frage, ob das Jugendamt drei Tage vor dem Tod des Kindes noch einen Hausbesuch bei der Familie durchgeführt hatte
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Eltern und Jugendamt
Zusätzlich sind drei weitere Verfahren anhängig. Eines davon richtet sich gegen einen Mitarbeiter des Jugendamts im Kreis Dithmarschen. Gegen ihn steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung sowie der Körperverletzung durch Unterlassen im Raum. Zwei weitere Verfahren betreffen nach Angaben der Staatsanwaltschaft Personen aus dem Umfeld der Eltern.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigt: „Die beiden weiteren Beschuldigten stammen aus dem Bekanntenkreis der inhaftierten Eltern. Einer davon bekam täglich die Verhältnisse mit, in denen die Kinder, insbesondere die Geschwister-Zwillinge des verstorbenen Babys, lebten und soll nicht zu deren Gunsten eingegriffen haben.“








