Bürgergeld-Zuschlag: Wie Alleinerziehende jetzt profitieren können
Familien mit Bürgergeld-Bezug haben Anspruch auf verschiedene Mehrbedarfe, vor allem Alleinerziehende können davon profitieren.
Zwar bleiben in diesem Jahr die Regelsätze für Sozialhilfeempfänger*innen unverändert, doch viele haben Anspruch auf Mehrbedarf. Dieser wird jedoch oft übersehen und gar nicht beantragt. Besonders Alleinerziehende können von erheblichen Zuschlägen profitieren.
Bürgergeld-Mehrbedarf: Alleinerziehende erhalten bis zu 60 Prozent Zuschlag
Bei Mehrbedarfen handelt es sich um zusätzliche monatliche Leistungen, die das Bürgergeld aufstocken, wenn besondere Lebenssituationen vorliegen. Mehrbedarfe werden anders als einmalige Beihilfe kontinuierlich gezahlt und sollen strukturell höhere Lebenshaltungskosten ausgleichen.
Vor allem Alleinerziehende können vom Mehrbedarf profitieren und so das Bürgergeld erheblich aufstocken. Der Mehrbedarf hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab und kann zwischen 12 und 60 Prozent des „maßgebenden Regelbedarfs“ variieren.
Ein Beispiel zeigt, wie viel Geld das ausmachen kann: Eine alleinerziehende Person mit einem Kind unter sieben Jahren hat Anspruch auf einen Zuschlag von 36 Prozent. Bei einem Regelbedarf von 563 Euro entspricht das einem Aufschlag von ca. 203 Euro monatlich.
Kinder: Anzahl & Alter | Prozentsätze für möglichen Mehrbedarf |
|---|---|
1 Kind unter 7 Jahren | 36 Prozent |
1 Kind über 7 Jahren | 12 Prozent |
2 oder 3 Kinder unter 16 Jahren | 36 Prozent |
2 Kinder über 16 Jahren | 24 Prozent |
4 Kinder | 48 Prozent |
ab 5 Kindern | 60 Prozent |
Auch Schwangere können Mehrbedarf geltend machen
Werdende Mütter können ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 Prozent erhalten, das entspricht knapp 100 Euro monatlich. Als Voraussetzung für den Zuschlag gilt ein rechtzeitig eingereichter Nachweis, wie zum Beispiel der Mutterpass. Neben dem Mehrbedarf können Schwangere auch eine Pauschale für Schwangerschaftskleidung und die Grundausstattung des Babys beantragen.
Auch bei der Energieversorgung kann ein Bürgergeld-Mehrbedarf in Anspruch genommen werden, etwa wenn das Warmwasser dezentral über einen Boiler oder Durchlauferhitzer erzeugt wird. Menschen mit Behinderung haben ebenfalls Anspruch auf Mehrbedarf - von 35 Prozent, was monatlich knapp 200 Euro entspricht. Ein Schwerbehindertenausweis reicht als Nachweis nicht aus, Voraussetzung ist, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder vergleichbaren Reha-Leistungen bewilligt werden.







