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Christina Block verliert endgültig den Kampf um ihre Kinder

Der Sorgerechtsstreit von Christina Block endet mit einer endgültigen Entscheidung: Dänemarks oberstes Gericht lässt keine weitere Berufung zu. Für die Unternehmerin bedeutet das nicht nur den Verlust des Sorgerechts, sondern auch den endgültigen Bruch mit ihren beiden jüngsten Kindern.

Christina Block spricht in ein Mikro und schaut in die Ferne
Christina Block muss die Niederlage nun akzeptieren. Foto: IMAGO / BREUEL-BILD
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Es ist das Ende eines jahrelangen juristischen und persönlichen Dramas. Christina Block, Hamburger Unternehmerin und Tochter des „Block House“-Gründers Eugen Block, hat vor Dänemarks höchster Instanz endgültig verloren. Der Prozessbewilligungsausschuss in Kopenhagen lehnte ihren Antrag auf Zulassung einer weiteren Berufung ab. Damit ist der Rechtsweg ausgeschöpft – die Entscheidung ist rechtskräftig.

Oberstes Gericht weist den Antrag ab

Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, sah das dänische Gericht keine grundsätzliche Bedeutung in dem Fall, die eine weitere Befassung rechtfertigen würde. In der Mitteilung heißt es sinngemäß, dass die Kammer dem Antrag nicht stattgeben könne. Für Christina Block war dies die letzte juristische Möglichkeit, gegen das bestehende Urteil vorzugehen.

Bereits im Mai 2025 hatte ein Gericht im dänischen Sonderburg entschieden, dass der Vater der beiden jüngsten Kinder, Blocks Ex-Mann Stephan Hensel, das alleinige Sorgerecht erhält. Auch ein späteres Berufungsverfahren bestätigte diese Entscheidung. Nun steht fest: Die Kinder bleiben dauerhaft bei ihrem Vater in Dänemark, an einem aus Sicherheitsgründen geheim gehaltenen Aufenthaltsort.

Kein Umgangsrecht mehr – Kinder dürfen selbst entscheiden

Besonders schwer wiegt ein weiterer Punkt der Entscheidung: Christina Block hat auch kein Umgangsrecht mehr. Sie darf ihre Kinder bis zu deren Volljährigkeit nicht sehen, sofern diese es nicht ausdrücklich selbst wünschen. Erst wenn Sohn und Tochter erwachsen sind, können sie eigenständig entscheiden, ob sie wieder Kontakt zu ihrer Mutter aufnehmen möchten.

Die Richter begründeten diesen Schritt vor allem mit dem Kindeswohl. In den Verfahren wurde mehrfach betont, dass die Kinder als schwer traumatisiert gelten.

Richter betonen: Kinder wollen keinen Kontakt zur Mutter

Nach übereinstimmenden Medienberichten äußerten die Kinder wiederholt gegenüber Behörden, Schulen und Psychologen, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschen. Christina Block hatte ein neues kinderpsychologisches Gutachten beantragt, um diese Einschätzung überprüfen zu lassen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab – mit der Begründung, man wolle die Kinder nicht weiter belasten.

Zudem sahen die Richter keine Hinweise darauf, dass der Vater die Kinder gegen ihre Mutter beeinflusst habe. Auch dieser Punkt spielte eine entscheidende Rolle bei der endgültigen Entscheidung.

Entführung in der Silvesternacht belastet das Verfahren

Ein weiterer zentraler Aspekt war die Entführung der Kinder in der Silvesternacht 2023/24. Damals wurden die beiden Minderjährigen aus der Obhut ihres Vaters in Dänemark nach Deutschland gebracht. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt seitdem wegen des Verdachts der Kindesentziehung gegen Christina Block. Sie bestreitet bis heute, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Dennoch bewerteten die dänischen Behörden die Sicherheitslage der Kinder als angespannt. Auch diese Einschätzung floss in die Entscheidung ein, Block weder Sorgerecht noch Umgang zu gewähren.

Parallelverfahren in Hamburg läuft weiter

Während in Dänemark nun ein juristischer Schlusspunkt gesetzt wurde, ist der Fall in Deutschland noch nicht abgeschlossen. Vor dem Hamburger Landgericht steht Christina Block gemeinsam mit mehreren Mitangeklagten vor Gericht. Es geht um den Vorwurf, die Entführung ihrer Kinder beauftragt oder zumindest unterstützt zu haben. Block weist die Anschuldigungen zurück.

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