Gehaltsvergleich: Ab Januar 2018 dürfen Arbeitnehmer einsehen, was ihre Kollegen verdienen
Ab Januar 2018 tritt das neue Gesetz zur Lohngleichheit in Kraft. Dann dürfen Arbeitnehmer einsehen, wie viel ihre Kollegen verdienen.
Frauen bekommen in Deutschland ein um 6 % geringeres Gehalt als Männer - und das bei gleicher Ausbildung, Berufserfahrung und Position. Der Grund: Die Gehälter werden häufig individuell verhandelt - ganz persönlich unter vier Augen und ohne Vergleichstabellen oder Vorgaben.
Damit Frauen und Männer für eine vergleichbare Arbeit den gleichen Lohn erhalten, tritt am 6. Januar 2018 ein neues Gesetz in Kraft.
Die Grenzen des Lohngleichheitsgesetzes
Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern das Gehalt ihrer Kollegen auf Anfrage transparent vorzulegen. Allerdings gibt es einige Haken bei diesem Gesetz:
- Es betrifft nur Unternehmen mit über 200 Mitarbeitern.
- Vergleiche sind nur möglich, wenn genug Kollegen in vergleichbaren Positionen vorhanden sind. Um vor Gericht gegen ungleiche Bezahlung vorzugehen, benötigt man zum Vergleich mindestens 6 weitere Personen, die in gleicher Position arbeiten.
- Je komplexer die Jobbeschreibungen, desto schwieriger ist die Beweisführung des Arbeitnehmers, dass der Kollege "unverdient mehr" Gehalt bekommt, als man selbst. So kann sich das Gehalt zwischen der Arbeitsstelle als "Abteilungsleiter in der Rechtsabteilung" von demjenigen des "Abteilungsleiters in der Personalabteilung" unterscheiden.
- Ebenfalls von Bedeutung sind - Juristen zufolge - auch andere Aspekte, wie z.B. Dienstwagen oder -reisen. Allerdings ist beim Gesetz zur Lohngleichheit nicht konkret geklärt, inwiefern solche "Extras" beim Gehaltsvergleich von Bedeutung sind.
- Auch regionale Aspekte werden in dem Gesetz nicht näher berücksichtigt: Soll ein Angestellter in einer Kleinstadt ebenso viel verdienen wie ein Pendler in einer Großstadt?
Der Vorteil von Unternehmen ist allerdings enorm, wenn sie ihre Mitarbeiter fair vergüten. "Wer nachweisen kann, dass keine Gehälterdiskriminierung vorliegt, kann bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter punkten", sagt etwa Florian Harder, Jurist der Wirtschaftskanzlei Linklaters gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
Wünschenswert wäre eine gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit. Einige Unternehmen machen es vor: Nämlich diejenigen, die ihre Mitarbeiter tarifgebunden vergüten...
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(ww7)