Mittags- und Nachtruhe

Gibt es gesetzliche Ruhezeiten? Das ist erlaubt

Vor allem in Miethäusern ist Lärmbelästigung ein Thema, das für große Streitereien Sorgen kann. Aber gibt es eigentlich gesetzliche Ruhezeiten? Und welche Geräusche sind in der Mittags- und Nachtruhe erlaubt? Wir klären auf.

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Es ist DAS Thema in Miethäusern: Wie viel Lärm ist erlaubt und gibt es eigentlich gesetzliche Ruhezeiten, an die sich alle halten müssen? Wir verraten dir, welche Geräusche in der Mittags- und Nachtruhe erlaubt sind und was du tun kannst, wenn du unter Lärmbelästigung leidest.

Gesetzliche Ruhezeiten sind Ländersache

Es gibt keine bundesweite Regelung für die Mittags- und Nachtruhe. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind Ländersache und werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Das klingt zwar zunächst kompliziert, ist es aber nicht, denn im Normalfall gelten in Wohngegenden stets dieselben Ruhezeiten. Im Mietvertrag werden Mittags- und Nachtruhe meist angegeben. Wenn du dich an diese Zeiten hälst, bist du auf der sicheren Seite.

Wann sind die normalen Ruhezeiten?

Im Normalfall gilt eine gesetzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Die Nachtruhe beginnt meist ab 22 Uhr und gilt dann bis sechs oder sieben Uhr morgens. An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten für den ganzen Tag. Der Samstag hat keine Sonderstellung. Hier gilt dieselbe Mittags - und Nachtruhe wie unter der Woche. Nur wenn es sich um einen Feiertag am Samstag handelt, gilt eine ganztätige Ruhezeit.

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Was ist in den Ruhezeiten erlaubt?

Während der Ruhezeiten musst du zum Glück nicht nur noch auf Zehenspitzen durch die Gegend laufen und leise flüstern. Alle Geräusche in Zimmerlautstärke sind erlaubt. Du darfst also sogar leise Musik hören. Alles, was nur in der geschlossenen Wohnung zu hören ist, ist erlaubt.

Ausnahmegeräusche, die auch in der Nachtruhe erlaubt sind

Es gibt Geräusche, die nicht unter den Begriff der Lärmbelästigung fallen, auch wenn sie nachts verübt werden und die Zimmerlautstärke überschreiten. Dazu zählen:

  • Lärm durch Babys und Kleinkinder: Gerade bei Babys ist es meist nicht zu kalkulieren, ob diese nachts laut schreien. Daher gilt für Lärm, der durch Babys und Kleinkinder verursacht wird, im Regelfall ein erweiteter Toleranzbereich.
  • Duschen und Betätigen der Klospülung: Das Verwenden des Wasserhahns und der Klospülung gehört zum normalen Gebrauch in einer Mietwohnung und ist daher erlaubt. Auch Duschen und Baden ist nach 22 Uhr gestattet. Allerdings sollte das nächtliche Bad oder die Mitternachtsdusche nicht mehr als 30 Minuten dauern.

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Ist Sex nachts erlaubt?

Zum Sex kommt es zwar meistens nachts, trotzdem solltest du darauf achten, dass es nicht zu wild wird - zumindest was die Geräusche betrifft. Denn auch wenn das meist des Nachts stattfindende Liebesspiel als Grundrecht gilt, sollte der Lärmpegel nicht über die Zimmerlautstärke hinausgehen.

Darf es zur Geburtstagsparty etwas lauter sein?

Grundsätzlich gilt: Auch wenn du es an deinem Ehrentage natürlich gerne krachen lassen möchtest, darfst du nur bis 22 Uhr die Musik ordentlich aufdrehen. Danach musst du den Lärmpegel gesetzlich gesehen auf Zimmerlautstärke herabsetzen. Allerdings hilft es, die Party rechtzeitig bei den Nachbarn anzukündigen. Im Normalfall drücken diese dann meist ein Auge zu, wenn es auch nach 22 Uhr etwas lauter wird. Eine tolle Möglichkeit, um den Hausfrieden zu wahren, ist es, die Nachbarn einfach zur Party einzuladen. Meist erscheinen sie sowieso nicht, aber sie fühlen sich dadurch integriert.

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Was kann ich tun, wenn ich unter Lärmbelästigung durch meine Nachbarn leide?

Dreht dein Nachbar jeden Tag nach 22 Uhr die Musik laut auf und du musst früh raus? Dann solltest du zunächst freundlich das Gespräch suchen. Wenn diese Maßnahme nichts bringt, kannst du dich an den Vermieter wenden, der dem Störenfried eine Abmahnung schicken kann. Bei mehrmaliger Ruhestörung kann der Vermieter aus Gründen der fortsetzenden Störung des Hausfriedens dem Verursacher sogar kündigen.

Grundsätzlich ist Lärmbelästigung vonseiten der Nachbarn jedoch eine kniffelige Angelegenheit, denn Geräusche werden meist sehr subjektiv wahrgenommen und sind nicht so schnell nachzuweisen. Mit einem Lärmtagebuch und der Berufung von Zeugen kannst du bei fortsetzender Ruhestörung eine Unterlassungsklage anstreben.

Um es nicht so weit kommen zu lassen, gibt es bei den Ordnungsämtern meist sogenannte Ombudsfrauen oder -männer, die als Schlichter bei Nachbarschaftsstreitereien eingesetzt werden.

Damit gar nicht erst ein Streit unter Nachbarn entsteht, hilft ein wenig Rücksichtnahme und die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten.

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