Inzest-Täter

Josef Fritzl kommt aus Hochsicherheitstrakt frei!

Der Inzest-Täter Josef Fritzl sitzt eine lebenslange Haftstrafe ab. Jetzt wird er in den Normalvollzug verlegt.

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Foto: APA via Getty Images

Kaum ein Fall schockierte die Öffentlichkeit so wie der von Josef Fritzl (89). Weil der Österreicher seine Tochter 24 Jahre lang in eine Keller-Wohnung sperrte, sie mehrfach vergewaltigte und sieben Kinder mit ihr zeugte, wurde er 2009 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Jetzt sollen sich seine Haftumstände ändern.

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Deshalb soll Fritzl in den Normalvollzug verlegt werden

Bislang verbrachte Fritzl seine Haftstraße in einer psychiatrischen Einrichtung. Nun dürfe er in ein reguläres Gefängnis wechseln, wie österreichische Medien berichten. Diese Entscheidung trafen drei Richter am Landesgericht Krems.

Der Grund für die Verlegung? Von dem 89-Jährigen gehe keine Gefahr mehr aus, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Straftäter leide unter fortschreitender Demenz, zudem liege ein "körperlicher Abbau" vor. Die Persönlichkeitsstörung, die bei Fritzl zur Einweisung beigetragen hatte, sei inzwischen "begraben".

Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft die Entscheidung nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien darüber entscheiden.

Bis der Beschluss rechtskräftig ist, bleibe Fritzl, der unter neuem Namen lebt, in der psychiatrischen Haftanstalt.

Fritzls Entlassung aus dem Gefängnis bislang ausgeschlossen

Auch, wenn von dem "Monster von Amstetten" keine Gefahr mehr ausgehe, entschieden die Richter, dass eine Freilassung aus spezialpräventiven Gründen derzeit nicht möglich sei. Das liege daran, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Fritzl künftig keine weiteren Straftaten mehr begehen würde.

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